Gericht hebt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh auf

Bis in die Nacht zum Mittwoch sollten die strengen Corona-Auflagen für die Menschen im Kreis Gütersloh gelten. Eigentlich. Jetzt hat ein Gericht die Regel gekippt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh aufgehoben.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh aufgehoben.

Gütersloh/Rheda-Wiedenbrück (dpa) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Hintergrund der Auflagen sind mehr als 1000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Die regionale Verordnung der Landesregierung wäre in die Nacht zum Mittwoch um 00.00 Uhr ausgelaufen.

Bislang hatte das OVG in der Regel die Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus bestätigt. Ausnahme war die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Die hatte das Gericht Anfang Juni außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied es.

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