Gericht: Jobcenter muss Mutter wegen Corona weiter hohe Miete zahlen

Angesichts des schwierigen Wohnungsmarktes in der Corona-Krise muss ein Berliner Jobcenter die hohe Miete einer alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängerin vorerst weiter übernehmen. Dazu hat das Berliner Sozialgericht das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf in einem Eilverfahren verpflichtet, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Frau habe eine Notlage - in der Krise keine angemessene günstigere Wohnung gefunden zu haben - glaubhaft gemacht, hieß es.

Nach Auffassung des Gerichts findet in dem Fall eine kürzlich in Kraft getretene Hartz-IV-Sonderregelung Anwendung, mit der während der Krise der erleichterte Zugang zu sozialer Sicherung geregelt wird. Der Beschluss vom 20. Mai ist noch nicht rechtskräftig.

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