Gerichtsurteil: Im Hasenkostüm am Zülpicher Platz mit Falschgeld bezahlt

Der Täter hatte an Karneval versucht, seinen Döner mit Blüten zu zahlen.

Es war nicht der Hunger, der Ercan S. (25, Name geändert) an Weiberfastnacht am Zülpicher Platz in die Imbissbude führte. Der Informatikstudent steckte von Kopf bis Fuß in einem Hasenkostüm, als er aus einem Beutel vor der Brust einen 50-Euro-Schein zückte, um einen Döner zu bezahlen. Der Mann hinter dem Tresen schöpfte zunächst auch keinen Verdacht: Zum Auftakt des kölschen Straßenkarnevals war er an bis zur Unkenntlichkeit kostümierte Jecke gewöhnt. Bei genauerem Hinsehen machte er den erhaltenen Geldschein jedoch als falschen Fünfziger aus. Er rannte dem Hasen hinterher, der nebenan im Kiosk mit der gleichen Masche versuchte, Blüten gegen echtes Geld zu tauschen. Die herbeigerufene Polizei nahm den Studenten fest. In seiner Bauchtasche stellten sie noch 72 Blüten der gleichen Machart sicher. Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten Vor dem Amtsgericht musste sich der Informatikstudent am Dienstag wegen des Versuchs verantworten, das Falschgeld in Verkehr zu bringen – und wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Schon bei der Polizei hatte er alles zugegeben. Die nur auf den ersten Blick nicht schlecht gemachten Blüten habe er zuvor in den Niederlanden erworben: Für 72 falsche Fünfziger legte er 1500 Euro auf den Tisch. Die Idee, auf diese Weise schnell an Geld zu kommen, sei ein „finanzieller Engpass“ gewesen. S. kam im Irak zur Welt, siedelte als Vierjähriger mit den Eltern nach Deutschland um. Seine Integration schien lange mustergültig: Er spricht fließend deutsch, bestand das Abitur mit Bravour und steht kurz vor dem Examen des Informatikstudiums. Er wohnt noch bei den Eltern, die er sich verpflichtet fühlt, finanziell zu unterstützen. In einer Verurteilung Anfang 2017 – also gerade einmal vier Wochen vor dem aktuellen Geschehen – berief sich das Landgericht Koblenz denn auch auf seine „gefestigten, sozialen Bindungen sowie eine günstige Sozialprognose“ und sprach eine einjährige Haftstrafe wegen eines versuchten Raubs zur Bewährung aus. Er wollte mit Kumpels eine Shisha-Bar überfallen, hatte sich mit Sturmhaube, Splitterschutzweste, Bolzenschneider auch dafür gerüstet, war aber dann kurz zuvor noch abgesprungen. Keine günstigen Zukunftsaussichten Ein Jahr zuvor hatte S. wegen eines ähnlich dilettantischen Vorgehens in Essen ebenfalls eine einjährige Bewährungsstrafe kassiert. Die Chance auf eine dritte Bewährung hatte er nach Ansicht von Staatsanwalt und Gericht damit verspielt, die ihm eine „zu hohe Rückfallgeschwindigkeit“ attestierten. Zwar habe „die Tat nicht viel Schaden angerichtet und blieb im Anfangsstadium stecken“, so der Richter, stellte aber dennoch fest: „Wir sehen da weder besondere Umstände noch günstige Zukunftsaussichten.“ Dass S. inzwischen einen gut dotierten Kellnerjob hat und kurz vor dem Examen steht, spielte keine Rolle. Sein Verteidiger Martin Bücher hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt. Eine dritte Chance zu verwehren, sei „zu kurz gedacht“, befand Bücher. Schließlich sei lediglich ein Schaden von 50 Euro entstanden. Durch die erneute Verurteilung drohten seinem Mandanten mit dem noch anstehenden Bewährungswiderruf mehr als drei Jahre hinter Gittern: „Damit kann er sein Studium vergessen.“...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta