Gerichtsurteil: Zu viel Stickstoffdioxid - Berlin muss Grenzwerte einhalten

Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Ein Autohaus muss einen Diesel-Pkw mit Schummelsoftware zurücknehmen und Ersatz liefern.

Berlin.  Welche Maßnahmen muss die Politik gegen den Ausstoß von Stickstoffdioxid ergreifen? Diese Frage treibt derzeit auch die Fachleute im Haus der Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) um. Handeln muss die Behörde in jedem Fall – und zwar unabhängig von der Frage, wie gesundheitsschädlich das zur Gruppe der Stickoxide zählende Gas tatsächlich ist.

Denn nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe hatte das Berliner Verwaltungsgericht dem Senat im Oktober vergangenen Jahres aufgetragen, Maßnahmen zu ergreifen, um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten. Weil Berlin auf eine Berufung verzichtete, ist das Urteil seit Ende vergangenen Jahres rechtskräftig. Nun drängt die Zeit. Denn die Frist für die Fortschreibung des sogenannten Luftreinhalteplans läuft Ende März ab.

Bis dahin muss der Senat die vom Gericht angeordneten Fahrverbote auf acht Straßen beschließen, die besonders stark mit Stickstoffdioxid belastet sind. In der Innenstadt sind dies Abschnitte der Leipziger Straße, der Reinhardt-, Brücken-, Friedrich- und Stromstraße sowie der Straße Alt-Moabit. In den Außenbezirken müssen Dieselfahrer den Kapweg an der Grenze von Wedding und Reinickendorf und Abschnitte der Leonorenstraße in Lankwitz meiden. Wie die Fahrverbote überprüft werden sollen, ist offen. Aus der Verkehrsverwaltung heißt es nur, sie würden „entsprechend der personellen Kapazitäten von der Polizei kontrolliert werden“. Klar ist: Laut Gerichtsbeschluss müssen die Fahrverbote spätest...

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