Bund-Länder-Einigung bei Beschränkungen nach Corona-Ausbruch

Bund und Länder wollen künftig zielgenauer auf lokale Ausbrüche der Corona-Pandemie reagieren. Ein- und Ausreisesperren soll es geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind.

Gesundheitsminister Jens Spahn während einer Sitzung des Kabinetts im Kanzleramt.
Gesundheitsminister Jens Spahn während einer Sitzung des Kabinetts im Kanzleramt.

Das steht in einem nach Beratungen von Kanzleramtschef Helge Braun mit den Staatskanzleichefs der Länder gefassten Beschluss. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. «Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen», heißt es darin.

Dem Papier zufolge sollen die Länder Vorsorge dafür treffen, dass Reisende aus Regionen mit erhöhten Corona-Infektionen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht infiziert sind.

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Mit Blick auf die Reisesaison wurde zudem festgelegt, dass Rückkehrer aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet bleiben, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sollen dem Beschluss zufolge kurzfristig die nationale Teststrategie in Hinblick auf den Umgang mit Reiserückkehrern weiterentwickeln. Sie sollen Kriterien dafür erarbeiten, ob, wann und in welchem Umfang Tests für diese sinnvoll sind. «Dies kann gegebenenfalls der Fall sein, wenn eine Urlaubsregion eine deutlich höhere Zahl aktiver Fälle aufweist als Deutschland im Durchschnitt, wenngleich die Kriterien für ein Risikogebiet bzw. besonders betroffenes Gebiet noch nicht erreicht sind», heißt es in dem Papier.

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