GEZ-Gebühren: So lange können Nachzahlungen beim Rundfunkbeitrag eingefordert werden

Kann man die Zahlung einfach aussitzen?

Kann man die Zahlung der GEZ-Gebühren einfach aussitzen? So leicht ist es nicht (Bild: Getty Images)
Kann man die Nachzahlung der GEZ-Gebühren einfach aussitzen? So leicht ist es nicht. (Bild: Getty Images)

Spätestens 2025 sollen die GEZ-Gebühren wieder angehoben werden, doch vielen ist schon der aktuelle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat zu hoch. Nicht selten versuchen deshalb Haushalte, sich vor der Zahlung zu drücken. Doch eine Ermäßigung oder gar Befreiung von den GEZ-Gebühren ist nur für wenige möglich, darunter Sozialhilfeempfänger, BAföG-Empfänger oder taubblinde Menschen. Alle anderen müssen den Rundfunkbeitrag für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender seit 2013 zahlen - unabhängig davon, ob sie TV- oder Radiogeräte nutzen oder nicht.

Sich vor der Zahlung zu drücken ist gar nicht so einfach. Gerade erst hat der Beitragsservice einen Meldedatenabgleich gestartet, um den Bestand an Beitragszahlern anhand von Daten der Einwohnermeldeämter zu überprüfen. Wer nicht zahlt, könnte also Post vom Beitragsservice bekommen und mit einer Nachzahlung rechnen. Und die funktioniert anders, als viele denken.

GEZ-Gebühren können auch nach Jahrzehnten noch eingefordert werden

Ist ein Haushalt mit der Zahlung der Rundfunkgebühren im Verzug, kann eine Nachzahlung der GEZ-Gebühren von bis zu drei Jahren in Höhe von 450 Euro gefordert werden. Diese Verjährungsfrist ist im Schuldrecht festgelegt. Wer jedoch denkt, diesen Zeitraum einfach aussitzen zu können, irrt sich.

Denn wie die offizielle Seite des Rundfunkbeitrags informiert, werden offene Rundfunkgebühren und Säumniszuschläge in einem Festsetzungsbeischeid festgehalten. Dieser bildet die "Grundlage für eine Vollstreckung durch die amtlich zuständige Voll­streck­ungs­behörde oder den Gerichts­voll­zieher" - und dieser verjährt keinesfalls nach drei Jahren.

Stattdessen kann ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden.

So streng ist der Beitragsservice bei der Vollstreckung offener GEZ-Gebühren

In Sachen Vollstreckung richtet sich der Beitragsservice "nach den gesetz­lichen Rege­lungen in den einzelnen Bundes­ländern. Möglich ist alles von einer Einigung auf Ratenzahlung bis hin zu Pfändung von Lohn, Konto oder Lebensversicherungsansprüchen.

Im schlimmsten Fall müssen Zahlungsverweigerer sogar mit einer Haftstrafe rechnen, wie ein Fall aus Borken zeigt, bei dem ein Mann letztlich trotz aller rechtlicher Einsprüche sechs Monate im Gefängnis absitzen musste. Immerhin gehören Strafgefangene in Deutschland zu einer Gruppe, die von GEZ-Gebühren befreit sind. Besser ist es sicherlich dennoch, offene Rundfunkgebühren einfach zu zahlen.