Hart aber fair: Asylpolitik aus der Sicht von Praktikern

Keiner in der Runde springt über die Stöckchen, die Frank Plasberg ihnen hinhält: Eine sachliche und ruhige Diskussion über Asylpolitik. Foto: ARD / Screenshot
Keiner in der Runde springt über die Stöckchen, die Frank Plasberg ihnen hinhält: Eine sachliche und ruhige Diskussion über Asylpolitik. Foto: ARD / Screenshot

Frank Plasberg beginnt seine Sendung damit, den in der Öffentlichkeit immer schriller geforderten Dreiklang nachzubeten: Straftat, Flüchtling, Abschiebung. Nur, wann ein Mensch abgeschoben wird, entscheidet das Gesetz in Deutschland, das hat gute Gründe. Um diese zu erläutern, ist die Runde bei Hart aber fair mit Menschen aus der Praxis besetzt. Richter, Rechtsanwalt, Polizist, Pastorin, Innenminister. Sie reden über: Schnelle Abschiebung und Rechtsstaat – wie geht das zusammen?

Ein Fall, der für viel Aufmerksamkeit sorgte in Deutschland, war die Abschiebung von Sami A.. Der Tunesier war in Deutschland als Gefährder eingestuft, weil ihm aber Folter drohte in seiner Heimat, sprach das zuständige Gericht ein Verbot der Abschiebung aus. Trotzdem schob das nordrhein-westfälische Innenministerium Sami A. ab und beging damit eindeutig einen Rechtsbruch. Denn das muss einmal klar gesagt werden: Jeder Mensch in Deutschland hat Rechte, egal ob er ein Verbrechen begangen oder sich nie etwas hat zu Schulden kommen lassen.

Die Politik, staatliche Behörden oder Bürger, niemand darf sich über bestehende Gesetze stellen. Gesetze müssen, egal wie schwer nachvollziehbar es ist, mit klarer Sicht und trotz Getöse und Gepolter durchgesetzt werden. Sonst öffnen wir die Tür für staatliche Willkür. In Deutschland herrscht die Gewaltenteilung zum Schutz eines jeden Menschen vor ebendiesem Staat. Damit werden Ordnung und unsere Grundrechte bewahrt, die in weiten Teilen Schutzrechte vor dem Staat sind. Dazu gehört der Schutz vor Willkür und das Recht auf einen Anwalt, das Recht in Revision zu gehen nach einer gerichtlichen Entscheidung.

Nur so kann unsere Freiheit garantiert werden: Aber sollten wir nicht ein Auge zudrücken, wie im Fall Sami A., der ist ja nur Flüchtling, sogar ein Gefährder, also raus mit ihm? Nein, hier ist eine klare Linie zu ziehen. Denn jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich, alles andere ist Rassismus.

86 Prozent der Deutschen wünschen sich konsequente Abschiebungen

Stellen Sie sich manchmal die Frage, warum ein Flüchtling noch in Deutschland war, nachdem er eine Straftat begangen hat? Danach fragt Plasberg eingangs den Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser: „Jede Tat ist eine zu viel. Menschen machen Fehler. Das hängt aber nicht vom Aufenthaltsstatus einer Person ab. Wenn ein Gericht feststellt, dass kein Aufenthaltsrecht mehr da ist, muss das umgesetzt werden.“ Aber bis es soweit ist, ist es Oberhäusers Job, für die Rechte seiner Mandanten einzustehen und das sind bei ihm meist Flüchtlinge. „Aus meiner Sicht ist eine verhinderte Abschiebung etwas Gutes. Weil mein Mandant Rechte hat, die dann bislang nicht zur Geltung gekommen sind. Das ist ein Erfolg des Rechtsstaats.“

86 Prozent der Deutschen wünschen sich laut einer Umfrage konsequente Abschiebungen. Das ist auch richtig, nur steht jeder Abschiebung ein Rechtsweg voran. Und der Gesetzgeber in Deutschland hat sogenannte Abschiebungshindernisse verfügt, dazu zählen: Schwere Krankheit, Folter und Todesstrafe im Zielland, Selbstanklage als Mitglied einer terroristischen Vereinigung (es ist bekannt, dass diese auch Rückkehrer töten), Ermittlungen in einem Strafverfahren.

Bundespolizist Berthold Hauser, der selbst auf Abschiebeflügen gearbeitet hat, sagt dazu: „Einige der Punkte werden auch innerhalb der Polizei kontrovers diskutiert. Dennoch ist es gut, dass wir alle Rechtsmittel ausschöpfen vor einer Abschiebung.“

Harald Dörig war bis August 2018 Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sagt, dass manches schwer zu überprüfen sei: „Ob jemand beim IS war untersuchen wir, indem wir Handy, den Chatverlauf, Speicher auslesen, Telefonate abhören, den Bekanntenkreis befragen und dann eine Glaubwürdigkeitsbeurteilung treffen. Dazu fragen wir bei Amnesty International nach, ob im Zielland eine Gefahr für Rückkehrer herrscht. So haben wir vor kurzem trotzdem in die Türkei abgeschoben.“

In Deutschland leben derzeit 60.000 Menschen die ausreisepflichtig sind und keine Duldung haben. Eine Duldung, die aus vielen Gründen ausgesprochen werden kann (wie eine laufende Ausbildung) hebt die Ausreisepflicht vorübergehend auf. Ein Fünftel der Ausreisepflichtigen verlässt freiwillig das Land, ein Fünftel wird abgeschoben – der Rest bleibt hier. Das sind 36.000 Menschen, die eigentlich abgeschoben werden müssten. Das ist ein Problem.

Thomas Strobl, CDU-Innenminister des Landes Baden-Württemberg hat deshalb einen „Sonderstab gefährliche Ausländer“ eingerichtet. Dieser versucht, von diesen 36.000 prioritär zuerst die Menschen abzuschieben, die nicht integrationswillig sind, die teilweise auch gefährlich sind oder schon straffällig waren. „Wir sind ein Rechtsstaat. Jeder Asylantrag wird untersucht, darunter gibt es auch Härtefälle, wenn aber am Ende vieler Verfahren jemand illegal in diesem Land ist, dann muss der abgeschoben werden. Und wir tun alles dafür, dass Gefährder außer Landes kommen.“

Mit vielen dieser Härtefälle sieht sich der Rechtsstaat auch vermehrt konfrontiert: „Letztes Jahr gab es allein 370.000 Asylklagen. Die Zahl hat sich verdreifacht. Der Staat hat aber reagiert, Richter wurden eingestellt und es klappt auch.“ Die gestiegene Zahl liegt zum großen Teil daran, dass Menschen, denen eine Abschiebung droht, mittlerweile auch rechtliche Unterstützung finden in Organisationen: „Es gibt Anti-Abschiebe-Bündnisse, das sind kirchliche Organisationen oder Pro Asyl. Und das ist ihr gutes Recht, sie sind wie eine Anti-Kernkraftbewegung völlig in Ordnung. Fehlerhaft ist, den Anwälten die Schuld zu geben. Jeder Mandant hat das Recht, das Beste von seinem Anwalt zu fordern.“

Kirchenasyl ist eine Parallelrechtsprechung

Apropos Kirche – hier kommt es zu einer kurzen und harten Debatte: Kirchenasyl. Im vergangenen Jahr gewährte die Kirche in Deutschland 1.561 Mal Asyl und nahm Menschen aus der bestehenden Rechtsprechung. Steht die Kirche also über dem Recht? Dietlind Jochims ist Pastorin und Flüchtlingsbeauftragte der evangelisch-lutherischen Kirche Norddeutschland: „Die meisten Menschen in Kirchenasyl sind überwiegend im Dublin III Verfahren und waren noch nicht vor Gericht. Sie hatten noch keinen Zugang zu Rechtsanwälten und es wurde noch nicht entschieden, ob sie besonders schutzbedürftig sind.“

Plasberg bleibt hart: „Maßen Sie sich da nicht eine Parallelrechtsprechung an?“ Darauf Jochims: „Wir können kein Recht sprechen. Wir können nur aufmerksam machen, dass wir bei Einzelfällen bestimmte Härten sehen. Nicht alles, was Rechtsprechung heißt, wird dem im Ergebnis gerecht. Wir wollen adäquate und humanitäre Lösung schaffen. Ich sehe es als unseren Kernauftrag, den Schwachen zu ihrem Recht zu verhelfen.“

Richter Dörig: „Die Kirche hat einen wichtigen Auftrag bei der Integration und bei der Begleitung. Kirchenasyl gibt es in einem Rechtsstaat nicht.“

Strobl: „Wenn Pfarrerinnen und Pfarrer uns sagen, wirf auf diesen Fall einen Blick, dann machen wir das. Wir haben nur wenige Kirchenasyl-Fälle. Die bereiten mir keine schlaflosen Nächte, bei der Dimension dieser Thematik insgesamt.“

„Rechtsstaatlich ist es nicht richtig“, gibt Jochims dann zu. „Aber wenn Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht. Die Kirche in Anspruch zu nehmen ist dann eine Art Selbstverteidigung.“

„Dann soll die Kirche lieber beratend wirken, auf dem Weg der Rechtsstaatlichkeit“, sagt Dörig.

„Ja, in einer idealtypischen Welt ginge das. Aber wir leben in keiner idealtypischen Welt“, schließt Jochims.