"Hey, Pippi Langstrumpf": Deutscher Titelsong verstößt gegen Urheberrecht

Jahrzehntelang hat das Lied "Hey, Pippi Langstrumpf" Generationen deutscher Pippi-Langstrumpf-Fans erfreut. Doch nun ist die Weiterverbreitung in Gefahr: Das Lied, urteilte ein Gericht am vergangenen Mittwoch, verletze das Urheberrecht der Lindgren-Erben.

"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune. Ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt": Diese Textzeile kennt vermutlich jedes Kind in Deutschland. Sie stammt aus der deutschen Version der Titelmelodie zu "Pippi Langstrumpf", jener Fernsehserie, mit der Inger Nilsson Anfang der 1970-er Jahre bekannt wurde. Die 2002 verstorbene Kinderbuchautorin Astrid Lindgren hatte die Geschichten über das freche, rothaarige Mädchen in den 1940-er und 1950-er Jahren zu Papier gebracht. Ihre Erben haben nun einen langen Rechtsstreit gewonnen.

Am vergangenen Mittwoch hatte das Landesgericht Hamburg zugunsten der Lindgren-Nachkommen geurteilt. Diese hatten gegen den Münchner Filmkunst Musikverlag FKM geklagt, weil sie bislang nicht an der Verwertung des Liedtextes beteiligt wurden. Der originale schwedische Text sei 1969 von dem Liedtexter Wolfgang Franke ins Deutsche übersetzt und dabei leicht verändert worden, argumentierte der FKM. Somit habe Franke ein neues Lied geschaffen. Das Gericht sah das nun anders und beurteilte die deutsche Version als Urheberrechtsverletzung.

Fortan darf der Verlag das Lied nicht mehr weiterverbreiten. Das bedeutet, weder CDs noch Filme mit diesem Lied dürfen hierzulande noch verkauft werden. Aus Sicht beider Parteien sei dies allerdings sehr schade: "Das Ziel ist nicht, das Lied zu verbieten", erklärte der Anwalt der Erbengemeinschaft Lindgren. Stattdessen wolle man versuchen, sich mit dem Verlag auf eine künftige Gewinnbeteiligung zu einigen. Außerdem muss die FKM offenlegen, wie viele Einnahmen sie seit 2007 mit dem Lied gemacht habe und einen Schadensersatz an die Lindgren-Erben zahlen.