Islamistischer Terror - Verfahren gegen Syrien-Rückkehrer in Deutschland nehmen zu

Rund ein Drittel der 600 Kämpfer in Syrien und im Irak sollen seit März nach Deutschland zurückgekehrt sein. Werden sie aufgespürt, müssen sie mit einer Anklage rechnen. Ein Prozess in München sorgt derzeit für Aufsehen.

Der islamistische Terror hat Deutschland schon vor Jahren erreicht. Seit immer mehr vor allem junge, männliche, arabischstämmige Deutsche in den Irak und nach Syrien reisen, um sich dort als Kämpfer an den Kriegen zu beteiligen, und – sofern sie überleben – nach ein paar Wochen oder Monaten in die Bundesrepublik zurückkehren, haben Terrorismus-Verfahren in der deutschen Justiz Hochkonjunktur. Im März dieses Jahres berichtete die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe von 68 Verfahren gegen 106 mutmaßliche islamistische Terroristen und ließ schon damals keinen Zweifel daran, dass die Zahl binnen kürzester Zeit deutlich steigen werde. So geschah es. Wer heute einen Blick auf die Website des Generalbundesanwalts wirft, könnte glauben, der oberste Ankläger sei mit kaum etwas anderem beschäftigt als mit der Verfolgung gewalttätiger Glaubenskrieger: „8. 10.2015 – Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der „Junud al-Sham“; 8. 10. 2015 – Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der „Junud al-Sham; 8. 10. 2015 – Festnahme eines Mitglieds der ausländischen terroristischen „Junud al-Sham“ und „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG); 19.09.2015 – Anklage ...Den ganzen Artikel lesen Sie hier.