Jan Böhmermann: Kein Ermittlungsverfahren in Österreich

Seine Aussagen im österreichischen Fernsehen sorgten für Schlagzeilen - ein juristisches Nachspiel werden Jan Böhmermanns Äußerungen aber nun doch nicht haben.

Seine Aussagen im österreichischen Fernsehen sorgten für Schlagzeilen - ein juristisches Nachspiel werden Jan Böhmermanns Äußerungen aber nun doch nicht haben.

Anfang Mai hatte Jan Böhmermann mit Aussagen in einem Interview im österreichischen Fernsehen für Schlagzeilen gesorgt. Er bezeichnete nicht nur den inzwischen ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz als "32-jährigen Versicherungsvertreter mit viel Haargel", sondern nannte die Österreicher pauschal "acht Millionen Debile". Der ORF distanzierte sich postwendend von Böhmermanns Äußerungen.

Das ging dem Wiener Rechtsanwalt Wolfgang List aber nicht weit genug, er fühlte sich durch die Aussagen Böhmermanns beleidigt, sodass er sowohl in Wien als auch in Berlin Anzeige erstattete. "Es geht nicht, dass ein deutscher Satiriker acht Millionen Österreicher als debil bezeichnet", sagte er dem "Standard". Er wolle mit der Anzeige "ein Zeichen setzen" und forderte, das "Personen wie Böhmermann" kein Podium mehr gegeben werden soll.

Allerdings mit wenig Erfolg: Seine Kanzlei räumte am Dienstag ein, dass es keine Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Wien geben werde. Es sei nicht anzunehmen, dass Böhmermanns Äußerungen in der "geforderten gehässigen Weise" erfolgten, zitiert das Medienmagazin "DWDL.de" die Staatsanwaltschaft.