Kinderbetreuung: Was das Kita-Platz-Urteil für Familien und Berlin bedeutet

Jedes Kind in berlin hat laut Oberverwaltungsgericht Anrecht auf einen nahen Kita-Platz (Archiv)

Berlin. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat Eltern von Kleinkindern den Rücken gestärkt: Das Land Berlin, so heißt es in einer aktuellen Entscheidung, muss ihnen einen Kitaplatz in Wohnortnähe anbieten. Entschieden wurden damit zwei Eilverfahren aus verschiedenen Bezirken – einmal Pankow, einmal Friedrichshain-Kreuzberg –, bei denen Eltern vor Gericht gezogen waren, die trotz intensiver Suche keinen Kitaplatz für ihr Kleinkind gefunden hatten. Das OVG hat damit den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in Berlin nochmals bestätigt. Und lässt nicht mehr eine Argumentation zu, die wenige Wochen zuvor vom Berliner Verwaltungsgericht kam: Dass grundsätzlich zwar ein gesetzlicher Anspruch bestehe, man aber leider nicht so schnell die Kitakapazitäten in den einzelnen Bezirken ausbauen könne. Nun wird das Land Berlin also verpflichtet, einen Kitaplatz zu finden. Doch was bedeuten die beiden Entscheidungen für Eltern in Berlin? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie gewichtig ist die Entscheidung in einem Eilverfahren?

Für Juristen ist ein Eilverfahren eher ein Leichtgewicht: Am Ende steht kein Urteil, sondern eben "nur" eine Entscheidung. Da grundsätzlich aber der Beklagte, also in diesem Fall das Land Berlin, die Problematik der Kitaplatznot anerkennt, setze die Entscheidung Maßstäbe für kommende Klagen, meint Juraprofessor Ulrich Battis. Tatsächlich erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), die auch für Kitas zuständig ist, am Freitag: "Ich finde die Entscheidung ric...

Lesen Sie hier weiter!