Kommentar: Brandenburger Prinzipien im Taxi-Streit

Ein Taxi wartet am Flughafen Schönefeld auf Fahrgäste

Berlin. Die bislang letzte Einigung um die Beförderung von Passagieren am Flughafen Schönefeld hatte den schönen Namen Eins-zu-eins-Regelung. Sie ging so: Im Reißverschlussverfahren ordneten sich die Taxifahrer mit ihren Wagen in die Warteschlange ein, immer eines mit dem Kennzeichen "B" für Berlin und "LDS" für Landkreis Dahme-Spreewald. Im Wechsel durfte dann ein Betrieb aus der Hauptstadt oder aus Brandenburg einen Fahrgast einsammeln.

Weil die Berliner aber deutlich in der Überzahl waren, wähnten sie sich ungerecht behandelt. Die Eins-zu-eins-Regelung, die auch am Flughafen BER angewendet werden sollte, wurde nach dessen Nicht-Eröffnung schließlich eingestellt. Mancher Wortwechsel zwischen den Fahrern soll auch nicht besonders schön gewesen sein.

Seitdem gilt: Berliner fahren mit leeren Fahrzeugen aus Schönefeld zurück, die Brandenburger umgekehrt genauso vom Tegeler Airport. Weil letzterer aber schließen soll, wird sich der Flugverkehr einzig auf Schönefeld konzentrieren, und die Berliner Taxis haben das Nachsehen. Die Brandenburger wiederum wähnen sich in einer überlegenen Position und fordern im Gegenzug für die Laderechte am BER selbiges auf Berliner Gebiet.

Die Forderung, Passagiere an mehr als nur fünf Hotspots aufnehmen zu dürfen, wirkt dabei aber eher trotzig. Nach dem Motto: Das arrogante Berlin mit seinen steuerhinterziehenden Taxis soll nichts geschenkt bekommen. Man sei nicht für das Überleben der Berliner Betriebe verantwortlich, heißt es im Dahme-Spreewald-Kreis.

Dabei ...

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