Kommentar: Das Kopftuchverbot bleibt ein Pokerspiel für die Beteiligten

Das Neutralitätsgesetz ist gut für den Schulfrieden. Aber ohne Grundsatzentscheidung entstehen absurde Situationen.

Berlin. Die Lage ist verzwickt. Eigentlich leben wir in einer Zeit, in der alles gehen soll, wir feiern täglich die Vielfalt. Ob Frau, ob Mann, ob schwul, ob lesbisch, kleinwüchsig, blondhaarig, dunkelhäutig, dick, dünn oder mit Sprachfehler, niemand soll benachteiligt, soll diskriminiert werden. Besagt das Gleichbehandlungsgesetz. Und doch – muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch dürfen an den meisten Berliner Schulen nicht unterrichten. Das besagt das Berliner Neutralitätsgesetz.

Denn in der Hauptstadt, in der so viele Religionen aufeinandertreffen, soll zumindest an dieser Front Ruhe sein. Ist ja schon genug los auf unseren Schulhöfen. Für die jungen muslimischen Frauen allerdings, die ihren Glauben sichtbar demonstrieren, bedeutet dies de facto doch eine Diskriminierung. Zumindest sind sie beruflich eingeschränkt. Wer beispielsweise als Grundschullehrerin arbeiten möchte, hat nur zwei Möglichkeiten: Entweder das Kopftuch während der Schulzeit abzunehmen. Oder auf eine Privatschule wechseln.

Das Neutralitätsgesetz ist im Sinne des Schulfriedens

Warum das plötzlich geht, diese Ungleichbehandlung, obwohl doch alle gleich behandelt werden sollen? Man muss sich das vorstellen wie beim Pokern: Berliner Neutralitätsgesetz schlägt Gleichbehandlungsgesetz. Weil bei uns Pädagogen neutral auftreten sollen, bloß kein religiöses Schaulaufen. Ganz im Interesse des Schulfriedens.

Da aber nur von Fall zu Fall entschieden wird - gerade wurden die Klagen zweier Lehrerinnen mit Kopftuch auf Entschädigung...

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