Kraut der Unsterblichkeit: Darum ist es in Deutschland verboten

Der Indigopflanze Jiaogulan werden viele gesundheitsfördernde Eigenschaften nachgesagt, sie soll sogar verjüngend wirken. In Deutschland kann man das rankende Gewächs zwar kaufen, aber als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist es verboten.

Jiaogulan, auch als
Jiaogulan, auch als "Kraut der Unsterblichkeit" bekannt, werden viele heilende Eigenschaften zugeschrieben. (Bild: Getty Images)

Wenn es um die Gesundheit geht, setzen viele Menschen auf die Heilkraft von Pflanzen, statt auf konventionelle Medikamente. So wird etwa Aloe Vera bei juckender Haut verwendet, auf getrockneten Nelken zu kauen, kann Zahnschmerzen lindern, Fenchel hilft bei Verdauungsbeschwerden und Ingwer ist als wahrer Alleskönner bekannt. Die Wurzel wird bei Erkältungen und Übelkeit genutzt und soll unter anderem gegen Rheuma, Muskelschmerzen und Bluthochdruck helfen.

Seit Jahrhunderten als Heilpflanze bekannt

Ähnlich viele positive Eigenschaften werden der unscheinbar wirkenden, rankenden Pflanze Jiaogulan nachgesagt. Das Kraut mit dem lateinischen Namen "Gynostemma pentaphyllum" ist in weiten Teilen des asiatischen Raumes beheimatet und wird dort bereits seit Jahrhunderten als Heilpflanze geschätzt und verwendet.

Es soll unter anderem den Blutzuckerspiegel senken, die Leber schützen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorbeugen. Sogar verjüngende Wirkung wird der Pflanze nachgesagt, weshalb sie auch unter den Namen "Kraut der Unsterblichkeit" oder "Kraut der Hundertjährigen" bekannt ist.

In Asien werden die frischen Blätter im Salat oder ähnlich wie Spinat verwendet und auch Tee wird sowohl aus den frischen, als auch den getrockneten Blättern zubereitet

Verbraucherzentrale rät vom Verzehr ab

In Deutschland ist der Verkauf von Jiaogulan als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel bislang verboten. Grund: Bisher gibt es hierzulande keine Zulassung für die Pflanze als Lebensmittel. "Diese Vorgabe dient als vorsorglicher Gesundheitsschutz", sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern. So solle sichergestellt werden, dass der Verzehr keine negativen gesundheitlichen Folgen etwa für Personen mit bestimmten Krankheiten, Kinder oder Schwangere hat.

Kaufen kann man das "Kraut der Unsterblichkeit" in Deutschland trotzdem. Es wird in Gärtnereien als Pflanze verkauft oder auch im Internet in getrockneter Form. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, bieten Händler die Pflanze als Dekoartikel oder Bastelmaterial an.

Ernährungsexpertin Danitschek rät davon ab, diese Produkte zu verzehren. "Es gibt keine Sicherheit, dass sie frei von Schadstoffen oder Rückständen von Pestiziden sind."

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