Kuckuckskinder: Justizminister will Mütter zu Aussagen verpflichten

Kuckuckskinder: Heiko Maas will Informationen über das Sexleben der Mütter per Gesetz einfordern.

Immer wieder gibt es sie – Fälle von Kuckuckskindern. Unfair behandelt fühlen sich dabei meistens die vermeintlichen Väter, denn die haben den Nachwuchs schließlich nicht nur groß gezogen, sondern wurden auch zur Kasse gebeten. Ein neuer Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas will diese Ungerechtigkeit nun abschaffen – mit einer kuriosen Methode.

Wie soll das vonstattengehen? Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Väter von Kuckuckskindern den tatsächlichen Erzeuger auf Unterhaltsregress verklagen können: Konkret heißt dass, sie können die Unterhaltszahlungen von dem zurückfordern, der eigentlich in der Pflicht gestanden hätte. Einziger Schönheitsfehler in diesem Ablauf – der biologische Vater des Kuckuckskindes muss bekannt sein. Hier kommen dann die Mütter ins Spiel. Denn die sollten den Namen des biologischen Vaters kennen, allerdings steht einigen Damen wohl nicht immer der Sinn danach, das pikante Geheimnis zu lüften.

Diesem Umstand will sich Bundesjustizminister Heiko Maas nun laut "Bild" annehmen und eine Aussage zum Thema Kuckuckskinder gesetzlich vorschreiben. Dem Boulevardblatt zufolge muss eine Frau künftig "auf Verlangen" des Scheinvaters angeben, "wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat", so das Zitat aus dem Gesetzesentwurf. Privatsphäre ade, bedeutet das dann wohl, denn die betroffene Frau müsste demnach Informationen zu ihrem Sexleben offenlegen.

Fair oder unangebracht? Der Gesetzesentwurf von Heiko Maas dürfte zumindest bei den geprellten Vätern der Kuckuckskinder auf Zustimmung stoßen. Ist das fragliche Kuckuckskind nämlich tatsächlich das Ergebnis einer bisher unbekannten Liaison, kann der vermeintliche Vater die Erstattung der Unterhaltskosten beim biologische Erzeuger für einen Zeitraum von zwei Jahren einfordern, informiert "Bild".