Kult-Kiosk im Belgischen Viertel: „Büdchen 66“ bleibt geschlossen

Im Prozess behauptete Erkan Bukan seine Gäste hätten die Siegel entfernt.

Die Zukunft als Gewerbetreibender in Köln sieht für Kiosk-Besitzer Erkan Bukan düster aus. Der Inhaber des „Büdchen 66“ musste am Gründonnerstag seinen Laden schließen, nachdem es dort über Wochen und Monate nachts so laut war, dass schließlich das Ordnungsamt den Kiosk amtlich stilllegte. Zuvor umlagerten immer wieder zahlreiche, vor allem junge Gäste den Kiosk an der Aachener Straße – er wurde zum Treffpunkt. „Herr Bukan hat immer wieder unsere Aufforderungen ignoriert und sich über klar definierte Vorgaben hinweggesetzt“, erläutert Uwe Kaven, Leiter der Gewerbeaufsicht beim Kölner Ordnungsamt. Er weist daraufhin, dass Gewerbetreibende ihre „persönliche Eignung“ unter Beweis stellen müssen. „Davon kann in dem Fall keine Rede sein“, sagt Kaven. Im Gegenteil, Bukan habe zugegeben, dass er die Ladenschlusszeiten sowie das Verzehrverbot im Laden missachtet habe, dadurch zwinge er die Ordnungsbehörden zum Handeln. Hunderte Menschen trafen sich vorm Büdchen Bereits 2016 hatte das Bauaufsichtsamt Bukan eine Ordnungsverfügung geschickt, die ihm eine Öffnung des Ladens nach 20 Uhr untersagte. Er tat es trotzdem – regelmäßig kamen Hunderte zu den Treffen vor dem Kiosk. Viele seiner Kunden solidarisieren sich derweil mit Erkan Bukan, am vergangenen Samstag kam es sogar zu einer Mini-Demonstration von rund 30 Personen vor dem Laden, die dessen Wiedereröffnung forderten. Polizei und Ordnungsamt lösten die Versammlung auf. „Hier geht es nicht um ein Machtspiel oder persönliche Zu- oder Abneigung, die Vorschriften des Gewerberechts bestehen mit gutem Grund – es geht um Jugend-, Mitarbeiter- sowie Anwohnerschutz“, führt Stadtsprecherin Inge Schürmann aus. Erkan Bukan war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, hatte aber offenbar vor, neben dem Kiosk eine Bar namens „RKN“ zu eröffnen. Das hat das Ordnungsamt ihm untersagt. Uwe Kaven: „Der Konzessionsantrag dafür läuft noch, die Bewilligungschancen dafür stehen bis auf weiteres allerdings ziemlich schlecht.“ (ihi)...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta