Kurioser „Diebstahl“: DHL: Statt des Pakets gab es eine Strafanzeige

www.post-aerger.de schildern. Die DHL verzeichnet mit 73,9 Prozent den größten Anteil an den Beschwerden. Die Lieferdienste Hermes (10,7 Prozent) und DPD (9,6 Prozent) folgen.

• Kunden beschweren sich vor allem über nicht erfolgte Zustellungen (42 %), lange Lieferzeiten (11 %) oder den Verlust der Sendung (10 %).

DHL-Paketbotin: „Paket war zu schwer für Ablageort“

Aus M.s Sicht geht die Geschichte so: Am 26. Februar gegen 13.15 Uhr biegt M. in seine Wohnstraße in Hohen Gatow ein, er kommt gerade vom Optiker. Artu sitzt mit im Wagen. Von Weitem sieht M. den gelben DHL-Wagen davonfahren. Im Briefkasten ein Zettel, die Sendungsbenachrichtigung: „Paket war zu schwer für Ablageort.“

Er solle sein Paket in den Spandauer Arcaden in der Postfiliale abholen. „Der nächste Futterhändler ist näher als die Filiale, dann brauche ich nichts bestellen“, sagt M. 20 Minuten braucht er bis ins Zentrum von Spandau. Außerdem hat M. eben jenen Ablageort bestimmt für den Fall, dass er nicht zu Hause ist: eine Mülltonne, direkt hinter dem hüfthohen Grundstückszaun. „Hier klaut keiner Hundefutter“, sagt M.

Im DHL-Auto liegt das zerrissene Paket

Weil das DHL-Auto nur einige Meter entfernt parkt, rennt M. dem Wagen hinterher, klopft an die Scheibe. Die Fahrerin erklärt, was schon auf dem Zettel stand: Das 16-Kilo-Paket sei ihr zu schwer. Auf der Ladefläche sieht M. sein Paket, zerrissen, die Dosen zerbeult.

M. gibt zu, verärgert reagiert zu haben, als die Paketbotin ihm sagte, ihr sei auch noch das Packband gerissen. „Ich habe ihr gesagt, so ein Gewicht müsse doch irgendwie handhabbar sein.“ Und: Er bezahle ja dafür, solche Pakete nicht selbst abholen zu müssen. Und so wirbt auch die DHL für ihr Angebot: „Einfach, zuverlässig, günstig: ihr Paketversand mit DHL Paket.“ Die Fahrerin aber wollte nicht einmal mit ihm diskutieren.

DHL-Fahrerin will Paket nicht quittieren

Was dann passiert, wirft ein schlechtes Licht auf den Paketdienstleister. Denn Klaus M. möchte das beschädigte Paket nun mitnehmen. „Ich habe es ja bezahlt“, sagt er. Doch die Fahrerin verweigert ihm, das Paket zu quittieren. Sie habe gesagt: „Das ist mein Paket.“ Mitnehmen dürfe M. das Paket nicht.

„Das war reiner Trotz bei der Frau“, sagt er. M. nimmt das Paket trotzdem. Die DHL-Botin habe dann mit der Polizei gedroht. M. kehrt um, in der Hoffnung, sie würde die Quittung doch noch unterschreiben. Die Paketbotin will nicht. „Sie können mir den Buckel runterrutschen“, ruft M., schultert das Hundefutter erneut und geht.

Schlichtungsversuche der Polizei helfen nicht

Zehn Minuten später klingelt es, drei Polizisten stehen vor seiner Tür. „Wir sind dann zu viert zu der Frau gestapft, um das aus der Welt zu schaffen“, sagt M. Doch die Schlichtungsversuche der Beamten helfen nicht – die Paketbotin stellt eine Anzeige wegen Diebstahls.

Wie aber kann es sein, dass der 62-Jährige sein eigenes Paket klaut? Eine mögliche Erklärung: Der „Eigentumsvorbehalt“ könnte der Grund für die Anzeige sein. Da die Eigentumsübertragung, also das Quittieren, noch nicht stattgefunden habe, sei es möglich, dass sich das Paket rechtlich noch im Besitz des Hundefutterlieferanten befand – obwohl M. bezahlt hat.

Rechtsanwalt Kai Peters von der Berliner Vereinigung für Strafverteidiger erklärt: „Es hört sich skurril an, aber von den Buchstaben des Gesetzes kommt ein Diebstahl in Betracht.“ Er könne sich aber nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung komme.

DHL: „Wir nehmen den kritischen Hinweis ernst“

Die DHL scheint das Verfahren nicht stoppen zu wollen. M. beschwert sich noch am gleichen Tag bei dem Logistikunternehmen. Die Antwort: Man nehme „den kritischen Hinweis ernst“, man gehe davon aus, es handele sich „um einen einmaligen Ausrutscher“. Man werde mit der Kollegin sprechen. Unterschrieben ist der Brief mit: „Ihr Kundenservice“. Sonst passiert: nichts. „Ich erwarte ja keine Reise nach Miami, aber wenigsten eine Entschuldigung und dass das Verfahren eingestellt wird“, sagt M.

Nun mahlen die Mühlen der Behörden

Denn erledigt ist der Fall nicht: Nun mahlen die Mühlen der Behörden. Anfang März bekommt M. ein Schreiben der Polizei: „Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“. M. versteht die Welt nicht mehr. „Die DHL lässt das so laufen, weil die glauben, dass nach meiner Beschwerde nichts passiert“, schimpft er. Sollte die Sache nicht eingestellt werden, will er sich einen Anwalt nehmen und klagen.

Für die DHL droht ein Imageschaden, trotzdem redet niemand. Auf eine Anfrage der Berliner Morgenpost, ob die DHL versuche, das Verfahren für ihren Kunden abzuwenden, teilt eine Sprecherin mit: „Ich bitte um Verständnis, dass wir uns aufgrund von laufenden polizeilichen Ermittlungen nicht äußern.“ Ob es sich tatsächlich um einen Einzelfall handele, möchte das Unternehmen ebenso wenig kommentieren.

Der Anbieter des Hundefutters, dem M. das Paket geklaut haben soll, hat sich derweil bei M. gemeldet und entschuldigt. Wenn Jagdhund Artu wieder Futter braucht, wird der 62-Jährige zehn Prozent Rabatt erhalten.

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Klaus M. hat seine Sicht auf diesen Kriminalfall auf einem weißen Din-A-4-Papier festgehalten. „Tathergang“ steht da – er hat das in Anführungszeichen gesetzt, weil die Geschichte so absurd ist.

Der 61-jährige PR-Berater habe, so der Verwurf einer Paketbotin der DHL, 16 Kilogramm Hundefutter geklaut. Mittlerweile beschäftigt der Fall die Berliner Polizei. Der Tatvorwurf: „Diebstahl an/aus Kfz“, so steht es in der Belehrung für das Strafverfahren.

Nur: Das Paket, das Klaus M. aus dem DHL-Wagen gestohlen haben soll, gehört ihm selbst. Anfang Februar hatte er sich das Nassfutter bei einem Online-Händler bestellt und 40 Euro dafür bezahlt. Das Futter war für Artu gedacht, seinen Bracco Italiano. Dreieinhalb Jahre alt, ein graziler Jagdhund. M. wohnt mit ihm in Hohen Gatow am Berliner Stadtrand. Hinter dem Haus fließt die Havel. Wir leben in einem „Männerhaushalt“, sagt M. Die DHL wurde vom Versender beauftragt, zu den beiden zu liefern.

DHL, Hermes, DPD: Was Kunden bei Ärger mit der Post tun können

• 2015 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das Portal „Postärger“ geschaltet. Seitdem sind über 32.000 Beschwerden eingegangen.

• Aus Berlin kommen die meisten Beschwerden: Pro 100.000 Einwohner gibt es 23,2 Beschwerden, dahinter folgen andere Großstädte.

• Kunden können ihre Fälle unter www.post-aerger.de schildern. Die DHL verzeichnet mit 73,9 Prozent den größten Anteil an den Beschwerden. Die Lieferdienste Hermes (10,7 Prozent) und DPD (9,6 Prozent) folgen.

• Kunden beschweren sich vor allem über nicht erfolgte Zustellungen (42 %), lange Lieferzeiten (11 %) oder den Verlust der Sendung (10 %).

DHL-Paketbotin: „Paket war zu schwer für Ablageort“

Aus M.s Sicht geht die Geschichte so: Am 26. Februar gegen 13.15 Uhr biegt M. in seine Wohnstraße in Hohen Gatow ein, er kommt gerade vom Optiker. Artu sitzt mit im Wagen. Von Weitem sieht M. den gelben DHL-Wagen davonfahren. Im Briefkasten ein Zettel, die Sendungsbenachrichtigung: „Paket war zu schwer für Ablageort.“

Er solle sein Paket in den Spandauer Arcaden in der Postfiliale abholen. „Der nächste Futterhändler ist näher als die Filiale, dann brauche ich nichts bestellen“, sagt M. 20 Minuten braucht er bis ins Zentrum von Spandau. Außerdem hat M. eben jenen Ablageort bestimmt für den Fall, dass er nicht zu Hause ist: eine Mülltonne, direkt hinter dem hüfthohen Grundstückszaun. „Hier klaut keiner Hundefutter“, sagt M.

Im DHL-Auto liegt das zerrissene Paket

Weil das DHL-Auto nur einige Meter entfernt parkt, rennt M. dem Wagen hinterher, klopft an die Scheibe. Die Fahrerin erklärt, was schon auf dem Zettel stand: Das 16-Kilo-Paket sei ihr zu schwer. Auf der Ladefläche sieht M. sein Paket, zerrissen, die Dosen zerbeult.

M. gibt zu, verärgert reagiert zu haben, als die Paketbotin ihm sagte, ihr sei auch noch das Packband gerissen. „Ich habe ihr gesagt, so ein Gewicht müsse doch irgendwie handhabbar sein.“ Und: Er bezahle ja dafür, solche Pakete nicht selbst abholen zu müssen. Und so wirbt auch die DHL für ihr Angebot: „Einfach, zuverlässig, günstig: ihr Paketversand mit DHL Paket.“ Die Fahrerin aber wollte nicht einmal mit ihm diskutieren.

DHL-Fahrerin will Paket nicht quittieren

Was dann passiert, wirft ein schlechtes Licht auf den Paketdienstleister. Denn Klaus M. möchte das beschädigte Paket nun mitnehmen. „Ich habe es ja bezahlt“, sagt er. Doch die Fahrerin verweigert ihm, das Paket zu quittieren. Sie habe gesagt: „Das ist mein Paket.“ Mitnehmen dürfe M. das Paket nicht.

„Das war reiner Trotz bei der Frau“, sagt er. M. nimmt das Paket trotzdem. Die DHL-Botin habe dann mit der Polizei gedroht. M. kehrt um, in der Hoffnung, sie würde die Quittung doch noch unterschreiben. Die Paketbotin will nicht. „Sie können mir den Buckel runterrutschen“, ruft M., schultert das Hundefutter erneut und geht.

Schlichtungsversuche der Polizei helfen nicht

Zehn Minuten später klingelt es, drei Polizisten stehen vor seiner Tür. „Wir sind dann zu viert zu der Frau gestapft, um das aus der Welt zu schaffen“, sagt M. Doch die Schlichtungsversuche der Beamten helfen nicht – die Paketbotin stellt eine Anzeige wegen Diebstahls.

Wie aber kann es sein, dass der 62-Jährige sein eigenes Paket klaut? Eine mögliche Erklärung: Der „Eigentumsvorbehalt“ könnte der Grund für die Anzeige sein. Da die Eigentumsübertragung, also das Quittieren, noch nicht stattgefunden habe, sei es möglich, dass sich das Paket rechtlich noch im Besitz des Hundefutterlieferanten befand – obwohl M. bezahlt hat.

Rechtsanwalt Kai Peters von der Berliner Vereinigung für Strafverteidiger erklärt: „Es hört sich skurril an, aber von den Buchstaben des Gesetzes kommt ein Diebstahl in Betracht.“ Er könne sich aber nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung komme.

DHL: „Wir nehmen den kritischen Hinweis ernst“

Die DHL scheint das Verfahren nicht stoppen zu wollen. M. beschwert sich noch am gleichen Tag bei dem Logistikunternehmen. Die Antwort: Man nehme „den kritischen Hinweis ernst“, man gehe davon aus, es handele sich „um einen einmaligen Ausrutscher“. Man werde mit der Kollegin sprechen. Unterschrieben ist der Brief mit: „Ihr Kundenservice“. Sonst passiert: nichts. „Ich erwarte ja keine Reise nach Miami, aber wenigsten eine Entschuldigung und dass das Verfahren eingestellt wird“, sagt M.

Nun mahlen die Mühlen der Behörden

Denn erledigt ist der Fall nicht: Nun mahlen die Mühlen der Behörden. Anfang März bekommt M. ein Schreiben der Polizei: „Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“. M. versteht die Welt nicht mehr. „Die DHL lässt das so laufen, weil die glauben, dass nach meiner Beschwerde nichts passiert“, schimpft er. Sollte die Sache nicht eingestellt werden, will er sich einen Anwalt nehmen und klagen.

Für die DHL droht ein Imageschaden, trotzdem redet niemand. Auf eine Anfrage der Berliner Morgenpost, ob die DHL versuche, das Verfahren für ihren Kunden abzuwenden, teilt eine Sprecherin mit: „Ich bitte um Verständnis, dass wir uns aufgrund von laufenden polizeilichen Ermittlungen nicht äußern.“ Ob es sich tatsächlich um einen Einzelfall handele, möchte das Unternehmen ebenso wenig kommentieren.

Der Anbieter des Hundefutters, dem M. das Paket geklaut haben soll, hat sich derweil bei M. gemeldet und entschuldigt. Wenn Jagdhund Artu wieder Futter braucht, wird der 62-Jährige zehn Prozent Rabatt erhalten.

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DHL-Paketbotin: „Paket war zu schwer für Ablageort“

Aus M.s Sicht geht die Geschichte so: Am 26. Februar gegen 13.15 Uhr biegt M. in seine Wohnstraße in Hohen Gatow ein, er kommt gerade vom Optiker. Artu sitzt mit im Wagen. Von Weitem sieht M. den gelben DHL-Wagen davonfahren. Im Briefkasten ein Zettel, die Sendungsbenachrichtigung: „Paket war zu schwer für Ablageort.“

Er solle sein Paket in den Spandauer Arcaden in der Postfiliale abholen. „Der nächste Futterhändler ist näher als die Filiale, dann brauche ich nichts bestellen“, sagt M. 20 Minuten braucht er bis ins Zentrum von Spandau. Außerdem hat M. eben jenen Ablageort bestimmt für den Fall, dass er nicht zu Hause ist: eine Mülltonne, direkt hinter dem hüfthohen Grundstückszaun. „Hier klaut keiner Hundefutter“, sagt M.

Im DHL-Auto liegt das zerrissene Paket

Weil das DHL-Auto nur einige Meter entfernt parkt, rennt M. dem Wagen hinterher, klopft an die Scheibe. Die Fahrerin erklärt, was schon auf dem Zettel stand: Das 16-Kilo-Paket sei ihr zu schwer. Auf der Ladefläche sieht M. sein Paket, zerrissen, die Dosen zerbeult.

M. gibt zu, verärgert reagiert zu haben, als die Paketbotin ihm sagte, ihr sei auch noch das Packband gerissen. „Ich habe ihr gesagt, so ein Gewicht müsse doch irgendwie handhabbar sein.“ Und: Er bezahle ja dafür, solche Pakete nicht selbst abholen zu müssen. Und so wirbt auch die DHL für ihr Angebot: „Einfach, zuverlässig, günstig: ihr Paketversand mit DHL Paket.“ Die Fahrerin aber wollte nicht einmal mit ihm diskutieren.

DHL-Fahrerin will Paket nicht quittieren

Was dann passiert, wirft ein schlechtes Licht auf den Paketdienstleister. Denn Klaus M. möchte das beschädigte Paket nun mitnehmen. „Ich habe es ja bezahlt“, sagt er. Doch die Fahrerin verweigert ihm, das Paket zu quittieren. Sie habe gesagt: „Das ist mein Paket.“ Mitnehmen dürfe M. das Paket nicht.

„Das war reiner Trotz bei der Frau“, sagt er. M. nimmt das Paket trotzdem. Die DHL-Botin habe dann mit der Polizei gedroht. M. kehrt um, in der Hoffnung, sie würde die Quittung doch noch unterschreiben. Die Paketbotin will nicht. „Sie können mir den Buckel runterrutschen“, ruft M., schultert das Hundefutter erneut und geht.

Schlichtungsversuche der Polizei helfen nicht

Zehn Minuten später klingelt es, drei Polizisten stehen vor seiner Tür. „Wir sind dann zu viert zu der Frau gestapft, um das aus der Welt zu schaffen“, sagt M. Doch die Schlichtungsversuche der Beamten helfen nicht – die Paketbotin stellt eine Anzeige wegen Diebstahls.

Wie aber kann es sein, dass der 62-Jährige sein eigenes Paket klaut? Eine mögliche Erklärung: Der „Eigentumsvorbehalt“ könnte der Grund für die Anzeige sein. Da die Eigentumsübertragung, also das Quittieren, noch nicht stattgefunden habe, sei es möglich, dass sich das Paket rechtlich noch im Besitz des Hundefutterlieferanten befand – obwohl M. bezahlt hat.

Rechtsanwalt Kai Peters von der Berliner Vereinigung für Strafverteidiger erklärt: „Es hört sich skurril an, aber von den Buchstaben des Gesetzes kommt ein Diebstahl in Betracht.“ Er könne sich aber nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung komme.

DHL: „Wir nehmen den kritischen Hinweis ernst“

Die DHL scheint das Verfahren nicht stoppen zu wollen. M. beschwert sich noch am gleichen Tag bei dem Logistikunternehmen. Die Antwort: Man nehme „den kritischen Hinweis ernst“, man gehe davon aus, es handele sich „um einen einmaligen Ausrutscher“. Man werde mit der Kollegin sprechen. Unterschrieben ist der Brief mit: „Ihr Kundenservice“. Sonst passiert: nichts. „Ich erwarte ja keine Reise nach Miami, aber wenigsten eine Entschuldigung und dass das Verfahren eingestellt wird“, sagt M.

Nun mahlen die Mühlen der Behörden

Denn erledigt ist der Fall nicht: Nun mahlen die Mühlen der Behörden. Anfang März bekommt M. ein Schreiben der Polizei: „Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“. M. versteht die Welt nicht mehr. „Die DHL lässt das so laufen, weil die glauben, dass nach meiner Beschwerde nichts passiert“, schimpft er. Sollte die Sache nicht eingestellt werden, will er sich einen Anwalt nehmen und klagen.

Für die DHL droht ein Imageschaden, trotzdem redet niemand. Auf eine Anfrage der Berliner Morgenpost, ob die DHL versuche, das Verfahren für ihren Kunden abzuwenden, teilt eine Sprecherin mit: „Ich bitte um Verständnis, dass wir uns aufgrund von laufenden polizeilichen Ermittlungen nicht äußern.“ Ob es sich tatsächlich um einen Einzelfall handele, möchte das Unternehmen ebenso wenig kommentieren.

Der Anbieter des Hundefutters, dem M. das Paket geklaut haben soll, hat sich derweil bei M. gemeldet und entschuldigt. Wenn Jagdhund Artu wieder Futter braucht, wird der 62-Jährige zehn Prozent Rabatt erhalten.

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Klaus M. hat seine Sicht auf diesen Kriminalfall auf einem weißen Din-A-4-Papier festgehalten. „Tathergang“ steht da – er hat das in Anführungszeichen gesetzt, weil die Geschichte so absurd ist.

Der 61-jährige PR-Berater habe, so der Verwurf einer Paketbotin der DHL, 16 Kilogramm Hundefutter geklaut. Mittlerweile beschäftigt der Fall die Berliner Polizei. Der Tatvorwurf: „Diebstahl an/aus Kfz“, so steht es in der Belehrung für das Strafverfahren.

Nur: Das Paket, das Klaus M. aus dem DHL-Wagen gestohlen haben soll, gehört ihm selbst. Anfang Februar hatte er sich das Nassfutter bei einem Online-Händler bestellt und 40 Euro dafür bezahlt. Das Futter war für Artu gedacht, seinen Bracco Italiano. Dreieinhalb Jahre alt, ein graziler Jagdhund. M. wohnt mit ihm in Hohen Gatow am Berliner Stadtrand. Hinter dem Haus fließt die Havel. Wir leben in einem „Männerhaushalt“, sagt M. Die DHL wurde vom Versender beauftragt, zu den beiden zu liefern.

DHL, Hermes, DPD: Was Kunden bei Ärger mit der Post tun können

• 2015 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das Portal „Postärger“ geschaltet. Seitdem sind über 32.000 Beschwerden eingegangen.

• Aus Berlin kommen die meisten Beschwerden: Pro 100.000 Einwohner gibt es 23,2 Beschwerden, dahinter folgen andere Großstädte.

• Kunden können ihre Fälle unter www.post-aerger.de schildern. Die DHL verzeichnet mit 73,9 Prozent den größten Anteil an den Beschwerden. Die Lieferdienste Hermes (10,7 Prozent) und DPD (9,6 Prozent) folgen.

• Kunden beschweren sich vor allem über nicht erfolgte Zustellungen (42 %), lange Lieferzeiten (11 %) oder den Verlust der Sendung (10 %).

DHL-Paketbotin: „Paket war zu schwer für Ablageort“

Aus M.s Sicht geht die Geschichte so: Am 26. Februar gegen 13.15 Uhr biegt M. in seine Wohnstraße in Hohen Gatow ein, er kommt gerade vom Optiker. Artu sitzt mit im Wagen. Von Weitem sieht M. den gelben DHL-Wagen davonfahren. Im Briefkasten ein Zettel, die Sendungsbenachrichtigung: „Paket war zu schwer für Ablageort.“

Er solle sein Paket in den Spandauer Arcaden in der Postfiliale abholen. „Der nächste Futterhändler ist näher als die Filiale, dann brauche ich nichts bestellen“, sagt M. 20 Minuten braucht er bis ins Zentrum von Spandau. Außerdem hat M. eben jenen Ablageort bestimmt für den Fall, dass er nicht zu Hause ist: eine Mülltonne, direkt hinter dem hüfthohen Grundstückszaun. „Hier klaut keiner Hundefutter“, sagt M.

Im DHL-Auto liegt das zerrissene Paket

Weil das DHL-Auto nur einige Meter entfernt parkt, rennt M. dem Wagen hinterher, klopft an die Scheibe. Die Fahrerin erklärt, was schon auf dem Zettel stand: Das 16-Kilo-Paket sei ihr zu schwer. Auf der Ladefläche sieht M. sein Paket, zerrissen, die Dosen zerbeult.

M. gibt zu, verärgert reagiert zu haben, als die Paketbotin ihm sagte, ihr sei auch noch das Packband gerissen. „Ich habe ihr gesagt, so ein Gewicht müsse doch irgendwie handhabbar sein.“ Und: Er bezahle ja dafür, solche Pakete nicht selbst abholen zu müssen. Und so wirbt auch die DHL für ihr Angebot: „Einfach, zuverlässig, günstig: ihr Paketversand mit DHL Paket.“ Die Fahrerin aber wollte nicht einmal mit ihm diskutieren.

DHL-Fahrerin will Paket nicht quittieren

Was dann passiert, wirft ein schlechtes Licht auf den Paketdienstleister. Denn Klaus M. möchte das beschädigte Paket nun mitnehmen. „Ich habe es ja bezahlt“, sagt er. Doch die Fahrerin verweigert ihm, das Paket zu quittieren. Sie habe gesagt: „Das ist mein Paket.“ Mitnehmen dürfe M. das Paket nicht.

„Das war reiner Trotz bei der Frau“, sagt er. M. nimmt das Paket trotzdem. Die DHL-Botin habe dann mit der Polizei gedroht. M. kehrt um, in der Hoffnung, sie würde die Quittung doch noch unterschreiben. Die Paketbotin will nicht. „Sie können mir den Buckel runterrutschen“, ruft M., schultert das Hundefutter erneut und geht.

Schlichtungsversuche der Polizei helfen nicht

Zehn Minuten später klingelt es, drei Polizisten stehen vor seiner Tür. „Wir sind dann zu viert zu der Frau gestapft, um das aus der Welt zu schaffen“, sagt M. Doch die Schlichtungsversuche der Beamten helfen nicht – die Paketbotin stellt eine Anzeige wegen Diebstahls.

Wie aber kann es sein, dass der 62-Jährige sein eigenes Paket klaut? Eine mögliche Erklärung: Der „Eigentumsvorbehalt“ könnte der Grund für die Anzeige sein. Da die Eigentumsübertragung, also das Quittieren, noch nicht stattgefunden habe, sei es möglich, dass sich das Paket rechtlich noch im Besitz des Hundefutterlieferanten befand – obwohl M. bezahlt hat.

Rechtsanwalt Kai Peters von der Berliner Vereinigung für Strafverteidiger erklärt: „Es hört sich skurril an, aber von den Buchstaben des Gesetzes kommt ein Diebstahl in Betracht.“ Er könne sich aber nicht vorstellen, dass es zu einer Verurteilung komme.

DHL: „Wir nehmen den kritischen Hinweis ernst“

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Denn erledigt ist der Fall nicht: Nun mahlen die Mühlen der Behörden. Anfang März bekommt M. ein Schreiben der Polizei: „Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“. M. versteht die Welt nicht mehr. „Die DHL lässt das so laufen, weil die glauben, dass nach meiner Beschwerde nichts passiert“, schimpft er. Sollte die Sache nicht eingestellt werden, will er sich einen Anwalt nehmen und klagen.

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DHL, Hermes, DPD: Was Kunden bei Ärger mit der Post tun können

• 2015 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das Portal „Postärger“ geschaltet. Seitdem sind über 32.000 Beschwerden eingegangen.

• Aus Berlin kommen die meisten Beschwerden: Pro 100.000 Einwohner gibt es 23,2 Beschwerden, dahinter folgen andere Großstädte.

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