Landwirte büßen ein: Stadt legt in Zündorf Ausgleichsflächen auf Ackerland an

Stadt legt wegen Eingriffen in die Umwelt Wiesen und Wäldchen an

In der Zündorfer Aue wächst ein neues Stückchen Auenwald heran. Sorgsam mit einem Zaun eingefriedet und vor Wildfraß geschützt stehen in der Schonung und am Wegrand unter anderem Wildobstbäume. An den Rändern wird das vier Hektar große Areal von einer typischen Waldrandbepflanzung mit Sträuchern eingefasst. Zwischen den Feldgehölzen stehen mehrere Ansitze für Greifvögel, die sich von dort aus auf Mäusejagd begeben können. Das fast sechs Fußballfelder große Gelände neben einem Wäldchen im südlichsten Bereich der Groov war zuvor landwirtschaftlich genutzt worden; die Stadt als Eigentümerin hat dem Zündorfer Landwirt, der es bisher beackert hat, gekündigt. Die Neuanpflanzung ist eine Ausgleichsmaßnahme zum Bebauungsplan „2. Änderung Airport-Business-Park“ in Gremberghoven, wie Heidrun Dresen vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen mitteilt. Wildblumenwiese soll entstehen Nahe der Ankergasse ist ein weiteres, etwa ein Hektar großes Stück Acker der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen worden. Dort soll eine Wildblumenwiese entstehen, was durch Aufbringen von Mahdgut aus artenreichen Flächen erfolgt. So säen sich neue Pflanzen aus, schildert Kirsten Kröger von der Unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt. In diesem Fall ging es nicht um Ersatz für Industrie- oder Straßenbebauung sondern um Wohnungsbau. Das Amt für Wohnungswesen hat die Ausgleichsmaßnahme initiiert, nachdem wegen des Neubaus von Flüchtlingsunterkünften an diversen Stellen im Stadtgebiet Eingriffe in geschützte Landschaftsteile erfolgt waren. Lieber Brachen aufwerten So attraktiv artenreiche Landschaftsstücke in der Aue erscheinen mögen – die Landwirte sind nicht begeistert. „Für den Anbau von Nahrungsmitteln geht in Köln immer mehr wertvolle Fläche verloren“, sagt Jürgen Lowis vom Arbeitskreis Drüber und Drunter, der sich um den Wasserschutz im Langeler Bogen kümmert. Lowis hielte es für sinnvoller, Brachflächen aufzuwerten, die nicht schon mitten im Grünen lägen. „Da gibt es sicher genügend Möglichkeiten zum Rückbau ungenutzter Industrieflächen“, sagt er – die herzurichten und zu bepflanzen wäre allerdings mit erheblich größerem Aufwand verbunden. Die Pächter hätten leider auch kein Mitspracherecht bei der Auswahl von Parzellen, die aus der Anbau-Nutzung genommen würden. So gehe mitunter besonders ertragreiches Ackerland verloren. Stadt Köln hat mit Landwirten Verträge geschlossen Die Stadt als Eigentümerin der Ackerflächen hat mit den Bauern Verträge abgeschlossen, in denen für die Flächen klar die Möglichkeit einer jährlichen Kündigung zum Zweck der Nutzung für Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt ist – die Rechtslage ist also eindeutig. Doch stelle sich die Frage, ob die Stadt den Nahrungs- und Futtermittelanbau im Langeler Bogen langfristig überhaupt wolle, sagt Lowis. Immer wieder werde auf landwirtschaftliche Flächen zurückgegriffen, wenn ein Ausgleich für den Bau von Verkehrswegen oder andere Eingriffe in die Landschaft gesucht werde. Beim Bau der ICE-Trasse in Porz war der Einschnitt besonders stark. Die Rhein-Energie hat für das Wasserschutzgebiet Zündorf in den jüngsten zehn Jahren zwar nur drei Prozent Flächenverlust für die Landwirtschaft registriert. Weitere erhebliche Rückgänge seien aber zu erwarten, sagt Lowis. Beim Bau des riesigen Wohngebietes Zündorf Süd und bei einem Bau der Autobahnquerspange samt neuer Rheinbrücke gingen der Landwirtschaft schließlich nicht nur die dann bebauten Flächen verloren. Zusätzlich würden für den Bau Ausgleichsmaßnahmen notwendig – und auch die dürften zulasten der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen und dem Anbau große weitere Flächen entziehen. Was sind Ausgleichsflächen? Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft müssen laut Bundesnaturschutzgesetz sowie Landschaftsgesetz NRW ausgeglichen werden. Als Eingriffe gelten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können wie Straßenbau oder die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten aufgrund von Bebauungsplänen. Ist ein Ausgleich am Ort des Eingriffs nicht möglich, muss der Verursacher an anderer Stelle Ersatzmaßnahmen durchführen, die die gestörten Funktionen von Natur und Landschaft gleichwertig wiederherstellen. (bl)...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta