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Linke: Nicht alle Cannabis-Patienten bekommen ihre Medizin

Dose mit Cannabis-Medikament. Das Gesetz «Cannabis als Medizin» ist am 10. März in Kraft getreten. Ein Ziel ist eine bessere Schmerzlinderung schwer kranker Menschen. Foto: Andreas Arnold/Symbol
Dose mit Cannabis-Medikament. Das Gesetz «Cannabis als Medizin» ist am 10. März in Kraft getreten. Ein Ziel ist eine bessere Schmerzlinderung schwer kranker Menschen. Foto: Andreas Arnold/Symbol

Vor allem Schmerzpatienten haben Hoffnung in das Gesetz «Cannabis als Medizin» gesetzt. Jetzt ist es da. Doch offensichtlich gibt es Engpässe. Und auch die Kassen sollen blockieren.

Berlin (dpa) - Die Versorgung schwer kranker Patienten mit Cannabis als Medizin kommt nach Einschätzung der Linken auch vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht in Gang.

Der stellvertretende Linken-Fraktionsvorsitzende Frank Tempel sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Von Patienten mit Besitzerlaubnis weiß ich, dass die Krankenkassen nicht immer die Kosten für die Medizin erstatten.» Weiteres Problem seien Lieferengpässe bei den Apotheken.

Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hat erst gut ein Drittel der rund 1000 angeschriebenen Patienten, zumeist Schmerzpatienten, ihre persönlich erteilte Ausnahmeerlaubnis zur medizinischen Anwendung von Cannabis, wie vorgesehen, an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zurückgeschickt. «Die geringe Quote an Rücksendungen ist ein Indiz dafür, dass das Gesetz nicht für alle funktioniert, obwohl es gerade für die Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemacht wurde», sagte Tempel.

Immer mehr Patienten berichteten ihm auch von Lieferengpässen bis hinein in den September, sagte Tempel. Aber eine Unterbrechung der Therapie oder ein ständiges Wechseln der Sorten mit unterschiedlichen Wirkungen komme medizinisch nicht in Frage.

Das Gesetz «Cannabis als Medizin» ist am 10. März in Kraft getreten. Ein Ziel ist eine bessere Schmerzlinderung schwer kranker Menschen. Das Gesetz regelt den Einsatz von Cannabisarzneimitteln, wenn andere Mittel nicht mehr helfen. Bedingung ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies Mitte Juli in einem Brief an Tempel und die Linksfraktion darauf hin, dass die Bundesregierung einen Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Versorgungssituation angefordert habe. Tempel begrüßte dies, verlangte aber, dass der Bericht schnellstmöglich veröffentlicht wird.

Tempel lobte auch, dass künftig zur Reduzierung des Preises für Cannabisblüten gesonderte Regelungen gelten sollen. Leider habe das Gesundheitsministerium dem Apothekerverband und den Krankenkassen keine Frist zur Änderung der Preisbildung gesetzt. «Notfalls muss die Regierung die Preise per Rechtsverordnung im Sinne der Patienten senken», und zwar kurzfristig.

Künftig können neben Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis auch getrocknete Cannabisblüten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, wenn diese zu Therapiezwecken notwendig sind. Die Mittel können etwa in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen wie etwa Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit eingesetzt werden, so das Gesundheitsministerium.