Luftfahrt: BER-Ausbau nimmt die letzte Hürde

Berlin/Schönefeld. Das Gericht war sehr klar in seiner Entscheidung: Es mache keinen Sinn, nicht an Morgen zu denken, sagte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Joachim Buchheister, nachdem er am Donnerstag auch die Klage des Bürgervereins Berlin Brandenburg gegen die weitere Entwicklung des Flughafens BER abgewiesen hatte: Es gehe um den „Ausbau des Flughafens, der voraussichtlich wachsen“ werde.

Das Oberverwaltungsgericht hat damit juristisch den Weg frei gemacht, um den BER wie geplant zu erweitern. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Wie schon bei der Abweisung der Klage von vier Umlandgemeinden am Montag wurde der Bau des neuen Zusatzterminals T 2 und des Gebäudes der Bundespolizei gestattet. Es sei „keine relevante Lärmsteigerung zu erwarten“, sagte Buchheister. Zudem müsse bedacht werden, dass es sich um ein Interimskonzept handele. Durch das Urteil ist die Nutzung von Schönefeld um mehrere weitere Jahre ermöglicht.

Beide Bauten liegen innerhalb des Flughafenareals, im Fachjargon „Midfield“. Das sei der „natürliche Ort, um die Passagier-Abfertigung zu steigern“, so der Vorsitzende. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein umfangreiches neues Genehmigungsverfahren seien deswegen nicht nötig. Genau mit dieser Intention hatte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup die Erweiterungsbauten dort geplant und nicht in den Außenbereichen des Rollfeldes, wo neue Genehmigungen erforderlich wären.

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