Mitten im Stau: Darf ich zum Pinkeln das Auto verlassen?

Mitten auf der Autobahn und kein Auto bewegt sich mehr. Als ob der Stau nicht schon nervig genug wäre, fängt auch noch die Blase an zu drücken. Also raus aus dem Auto und ab in die Büsche. Doch ist das auch wirklich erlaubt?

Was tun, wenn man im Stau steht und die Blase drückt? (Symbolbild: Getty Images)
Was tun, wenn man im Stau steht und die Blase drückt? (Symbolbild: Getty Images)

Wir alle haben sicher schon mal diese quälende Situation erlebt. Wir stehen mit unserem Auto im Stau, seit gefühlten Ewigkeiten geht nichts voran, dann fängt plötzlich die Blase an zu drücken und die nächste Raststätte ist noch ganz weit entfernt.

Logische Reaktion: Raus aus dem Auto, über die Leitplanke gesprungen und ab in die Büsche zum Erleichtern. Doch so erlösend das Gefühl danach ist, kann diese Aktion ein Bußgeld nach sich ziehen.

Bußgeld droht: In die Büsche verschwinden und pinkeln ist verboten

Zwar ist Wildpinkeln grundsätzlich in Deutschland verboten, die Geldstrafe wird jedoch aus einem anderen Grund fällig. "Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten. Die Straßenverkehrsordnung macht hier keinerlei Ausnahmen", erklärt Verkehrsexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen der dpa. Es ist übrigens völlig egal, ob man sich auf der Fahrbahn nur mal schnell die Beine vertreten will oder tatsächlich im Gebüsch seine Notdurft verrichtet. In dem Fall ist, wenn man dabei erwischt wird, ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro zu bezahlen.

Im Stau mal kurz in die Büsche zum Pinkeln springen, ist in Deutschland verboten. (Bild: Getty Images)
Im Stau mal kurz in die Büsche zum Pinkeln springen, ist in Deutschland verboten. (Bild: Getty Images)

Generell gibt es nur eine Ausnahme, in der es erlaubt ist, sein Fahrzeug auf der Autobahn zu verlassen: bei einer Wagenpanne. In diesem Fall sollte man auf alle Fälle sein Auto verlassen und, nachdem man das Warndreieck aufgestellt hat, hinter der Leitplanke Schutz suchen.

Ist es OK, ins Meer zu pinkeln? Experten klären auf

Wer allerdings während eines Staus sein Fahrzeug zum Pinkeln verlässt, behindert den Nachfolgeverkehr, sollte sich dieser während der Abwesenheit wieder in Bewegung setzen. Laut ADAC könnte dies als Halten auf der Autobahn gewertet werden. Dauert das spontane Entfernen vom Fahrzeug nämlich länger als drei Minuten, könnte dies laut Bußgeldkatalog als "Parken auf der Autobahn" und damit als eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer angesehen werden. Hier droht dann eine Geldstrafe zwischen 30 und 70 Euro.

Zwar drückt die Polizei laut ADAC bei Vollsperrungen auch mal die Augen zu, wenn einen die drückende Blase quält, verlassen sollte man sich allerdings auf die Gnade der Beamten nicht.

Wer also viel mit dem Auto unterwegs ist und unter einer schwachen Blase leidet, sollte entweder jede sich bietende Chance einer Raststätten-Toilette nutzen oder sich für den Notfall ein Taschen-WC zulegen.

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