Neues Cannabisgesetz führt zu Freispruch in Mannheimer Schmuggel-Prozess

Das neue Cannabisgesetz hat in Mannheim zum Freispruch für einen Mann beigetragen, der insgesamt etwa 450 Kilogramm Marihuana aus Spanien nach Deutschland geliefert haben soll. (Robyn Beck)
Das neue Cannabisgesetz hat in Mannheim zum Freispruch für einen Mann beigetragen, der insgesamt etwa 450 Kilogramm Marihuana aus Spanien nach Deutschland geliefert haben soll. (Robyn Beck)

Das neue Cannabisgesetz hat in Mannheim zum Freispruch für einen Mann beigetragen, der insgesamt etwa 450 Kilogramm Marihuana aus Spanien nach Deutschland geliefert haben soll. Das Landgericht der baden-württembergischen Stadt erklärte am Freitag, dass die Taten nicht bewiesen werden konnten. Sogenannte Encrochat-Daten könnten wegen der neuen Rechtslage in diesem Fall nicht mehr verwertet werden.

Über die mit einer speziellen Software ausgestatteten Encrochat-Handys kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländischen Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Dadurch konnten die Handys von zehntausenden Verdächtigen überwacht werden. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet.

Der Bundesgerichtshof entschied im März 2022, dass die Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertet werden können. Darunter fielen jene Taten, für deren Aufklärung auch Online-Durchsuchungen oder eine akustische Wohnraumüberwachung angeordnet werden dürften. Nach Angaben des Mannheimer Gerichts zählen die Tatvorwürfe wegen der Cannabis-Neuregelungen nun aber nicht mehr zu dieser Liste.

Dazu zählten nur noch mutmaßlich schwerere Fälle - das wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn der Mann als Bandenmitglied oder bewaffnet gehandelt haben solle. Somit gebe es keine ausreichende Grundlage mehr für die Verwertung der Encrochat-Daten, erklärte das Landgericht.

Ein zuerst abgegebenes Geständnis des Angeklagten sei nämlich später widerrufen worden und nicht ausreichend qualifiziert. Darüberhinaus gebe es keine Beweismittel, die eine Verurteilung rechtfertigen würden. Das Landgericht wies aber darauf hin, dass der Angeklagte dennoch weiter in Untersuchungshaft sitzt - es gebe noch einen Haftbefehl aus einem anderen Verfahren.

smb/bro