NSU-Prozess: Mundlos empfahl «kleine autonome Gruppen»

Der NSU-Prozess war am Mittwoch nach einem Monat Sommerpause fortgesetzt worden. Foto: Martin Schutt/Illustration

Im Münchner NSU-Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat das Gericht am Donnerstag mehrere Schriftstücke zur Vorgeschichte der Terrorserie verlesen. Dazu gehörten Briefe, die einer der beiden gestorbenen Männer des NSU-Trios, Uwe Mundlos, Mitte der 90er Jahre an mehrere «Kameraden» verschickt hatte. Er klagte darin, man könne angesichts zahlreicher Behördenspitzel «fast nichts mehr wirklich planen». Es führe darum wohl eher «zum Sieg», nur noch in «kleinen autonomen Gruppen zu arbeiten».

Wenige Jahre später tauchten Zschäpe, Mundlos und Uwe Böhnhardt in den Untergrund ab und verübten laut Anklage zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass sich der «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) als derartige autonome Kleingruppe verstand. Schriftstücke wie die Mundlos-Briefe gelten in Strafprozessen nur dann als verwertbare Beweise, wenn sie formell eingebracht werden - meist dadurch, dass ein Richter sie vorliest.

Der einzige Zeuge des Tages hatte sich krankgemeldet. Es handelt sich um einen früheren Anführer des rechtsextremen «Thüringer Heimatschutzes», zu dem auch das NSU-Trio gehörte.

Der NSU-Prozess war am Mittwoch nach einem Monat Sommerpause fortgesetzt worden. Kommende Woche legt das Oberlandesgericht eine weitere Unterbrechung ein. Regulär geht das Verfahren am 15. September weiter. Das Gericht hat für die dann folgenden Monate wieder drei Termine pro Woche geplant.

Pressemitteilung zur Anklageerhebung im NSU-Prozess

Terminliste NSU-Prozess zweite Jahreshälfte 2015