Obdachloser aus Kölner U-Bahnstation geworfen – die Begründung ist empörend
In einer Kölner U-Bahnstation wurde ein Obdachloser seines Platzes verwiesen, weil er angeblich “ansteckende Krankheiten” und zudem Hausverbot habe. Dabei hätten sich entwürdigende Szenen zugetragen. Das berichtet eine Journalistin, die den Vorfall miterlebt hat.
In Deutschland gibt es immer mehr Leute ohne Wohnung. 2014 waren es noch 860.000 Menschen, die kein Dach über dem Kopf hatten. Im Jahr 2018 dürfte die Zahl der Betroffenen bei 1,2 Millionen liegen, so der “BAG Wohnungslosenhilfe e.V.”. Einer dieser Obdachlosen sorgte nun in einer Kölner U-Bahnstation unfreiwillig für Aufsehen.
Wegen “ansteckender Krankheiten” des Platzes verwiesen
Wie die freie Journalistin Helke Ellersiek auf ihrem Twitter-Account berichtet, wurde ein Mann von Mitarbeitern der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) publikumswirksam aus einer Station entfernt. Eine der Begründungen dafür lautete, der Wohnungslose habe ansteckende Krankheiten.
In #Köln hat eben die @KVBAG mit Hilfe von Polizei+Notarzt(!) einen Obdachlosen aus der U-Bahn-Haltestelle geworfen – mit der eifrig und laut vorgetragenen Begründung, er hätte "alles an ansteckenden Krankheiten, was Sie sich vorstellen können" und daher Hausverbot. #unten thread
— Helkonie (@Helkonie) November 10, 2018
In einer Reihe von Tweets schildert Ellersiek den Vorfall: Rund um den Obdachlosen sollen neben einigen KVB-Bediensteten fünf bis sechs Polizisten gestanden haben. Die Beamten hätten einen Krankenwagen herbeigerufen. Auf Ansprache eines Notarztes hätte der Obdachlose dann auch reagiert.
Ein KVB-Mitarbeiter soll betont haben, dass der Mann schon länger Hausverbot in der U-Bahnstation hätte. Die Ärzte hätten dem Obdachlosen daraufhin geraten, die Station zu verlassen, da gutes Wetter sei. Doch laut Ellersiek waren es windige und regnerische 14 Grad, nur aus diesem Grund habe sie überhaupt die U-Bahn genommen und wurde so Zeugin des Zwischenfalls. Der mutmaßlich auf der Straße lebende Mann sei dann durch ein Spalier an Polizisten, Sanitätern und Stationsmitarbeitern davongeschlurft. Etliche Augenzeugen hätten die Szene verfolgt .
Hilfe soll der Obdachlose abgelehnt haben
Die Journalistin und einige andere Passanten hätten daraufhin einen der involvierten Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe noch vor Ort auf die Situation angesprochen. Warum man dem Obdachlosen keine Unterstützung angeboten habe? Laut dem KVB-Mitarbeiter verweigere der Wohnungslose jegliche Hilfe wie saubere Kleidung oder eine ärztliche Behandlung.
Außerdem soll der Mitarbeiter gesagt haben, man habe den Obdachlosen auch deshalb weggeschickt, weil er ansteckende Krankheiten habe. Während der Konversation sei auch das Wort Aids gefallen – obwohl es sich dabei um keine per Tröpfcheninfektion übertragbare Krankheit handelt, die für Menschen auf öffentlichen Plätzen gefährlich wäre. Ellersiek rekapituliert Teile des Gesprächs:
Der Obdachlose schlurft gebückt durch die Gasse aus KVB-Leuten, Polizei, Rettungsdienst und starrenden Passanten davon. Auf Nachfrage erzählt der KVB-Mensch mir und anderen Passanten laut, der Mann habe "anstreckende Krankheiten" (s.o.): "Flöhe, Krätze, Aids (!) und Hepatitis B"
— Helkonie (@Helkonie) November 10, 2018
(Die Hepatitis ergänzt er auf meine Nachfrage, ob Aidskranke und HIV-Positive grundsätzlich Beförderungsverbot bei der KVB hätten.) Passanten hören mit, der Obdachlose erklimmt mühsam die Treppen der U-Bahn-Haltestelle. #unten
— Helkonie (@Helkonie) November 10, 2018
Irre, dass einem wehrlosen Hilfsbedürftigen so keinerlei Persönlichkeitsrecht zugestanden wird, sodass wildfremde Menschen einfach öffentlich seine Krankheiten herumposaunen. Es wird vor ihm gewarnt, er werden vertrieben, ohne dass ihm geholfen wird. Deutschland 2018.
— Helkonie (@Helkonie) November 10, 2018
Die Kölner Verkehrs-Betriebe haben sich auf Nachfrage von Yahoo zu dem Zwischenfall geäußert: “Wir werden den Vorfall intern prüfen. Den Vorwurf, wir würden grundsätzlich Obdachlose aus den Haltestellen verbannen und keine kranken Menschen mitnehmen, möchten wir ausdrücklich zurückweisen! Wir verweisen keine Personen wegen Krankheit, sondern wenn diese sich nicht an unsere Hausordnung halten.”