Mutmaßlicher Russland-Spion bei Bundeswehr legt Geständnis ab

Wegen mutmaßlicher Spionage für Russland muss sich ein früherer Bundeswehrsoldat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Laut Bundesanwaltschaft soll er Informationen zur Weiterleitung an einen russischen Geheimdienst übermittelt haben. (Ina FASSBENDER)
Wegen mutmaßlicher Spionage für Russland muss sich ein früherer Bundeswehrsoldat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Laut Bundesanwaltschaft soll er Informationen zur Weiterleitung an einen russischen Geheimdienst übermittelt haben. (Ina FASSBENDER)

Im Prozess wegen mutmaßlicher Spionage für Russland hat der Angeklagte, ein früherer Bundeswehroffizier, die Vorwürfe am Montag weitgehend eingeräumt. In seiner Aussage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf räumte Thomas H. ein, bei seiner Arbeit beim Beschaffungsamt der Bundeswehr erlangte Informationen an das russische Generalkonsulat in Bonn weitergeleitet zu haben. "Es war falsch, ich stehe dazu", sagte er zum Prozessauftakt.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 54-Jährigen vor, sich ab Mai 2023 aus eigenem Antrieb an das Generalkonsulat in Bonn und später an die russische Botschaft in Berlin gewandt und eine Zusammenarbeit angeboten zu haben. Die Informationen seien zur Weiterleitung an den russischen Geheimdienst bestimmt gewesen.

Beschafft habe sich H. die Daten bei seiner Arbeit beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, wo er im Dienstgrad eines Hauptmanns in einer Leitungsfunktion tätig war. Das Amt vergibt jährlich Rüstungsaufträge in Milliardenhöhe.

Die Anklage sprach von mehreren auf einer CD abgespeicherten Dateien mit technischen Daten. Zudem soll H. ältere Ausbildungsunterlagen im Zusammenhang mit Munitionssystemen und Luftfahrzeugtechnik abfotografiert haben. Die Materialien habe er dann in den Briefkasten des russischen Generalkonsulats in Bonn eingeworfen.

H. räumte ein, dass die Vorwürfe der Anklage "im Groben" zutreffend seien. Das Einwerfen der CD bestritt er jedoch. Es habe sich lediglich um ausgedruckte Auszüge der Dateien gehandelt, in denen "nichts Schlimmes" enthalten gewesen sein dürfte, sagte er. Er habe damit seinen Status als Bundeswehrsoldat beweisen wollen. "Eine CD habe ich beim besten Willen nicht eingeworfen", sagte er.

Grund für das Kontaktgesuch sei seine Sorge um eine Eskalation im Krieg gegen die Ukraine gewesen. Dabei habe er im Zusammenhang mit der Debatte über die Lieferung schwerer Waffensysteme die Gefahr gesehen, dass Deutschland als Kriegspartei angesehen würde.

Sein Ziel sei gewesen, vor einer nuklearen Eskalation Informationen zu erhalten, um seine Familie rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Er sei so auf "die bescheuerte Idee" gekommen, sich an das Konsulat zu wenden. Zudem äußerte er eine zunehmende Unzufriedenheit mit der Bundesregierung, die sich um die Sicherheit der deutschen Bürger nicht kümmere.

In seiner Aussage schilderte H. schwere gesundheitliche Probleme infolge jahrelanger Arbeitsüberlastung. Auch habe er unter Nebenwirkungen von Coronaimpfungen gelitten - etwa unter Schlafproblemen und Konzentrationsschwäche. Er sei so in einen "Teufelskreis" hineingeraten. In seiner Aussage distanzierte er sich wiederholt von der Tat, die er sich heute nicht mehr erklären könne.

Laut Anklage hielt H. die Informationen vor dem Hintergrund des Angriffskriegs auf die Ukraine für "wertvoll". Sie hätten Russland seiner Ansicht nach einen militärischen Vorteil verschaffen können, hieß es. Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte während einer Verfahrenspause, die Tätigkeit für einen fremden Geheimdienst und der Verrat von militärischen Informationen stellten "eine schwere Straftat dar". Dies erfordere eine "konsequente Antwort des Rechtsstaats".

H. war im August vergangenen Jahres festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Seine Festnahme sorgte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte danach strengere Sicherheitsprüfungen in Behörden an. Der Bundeswehrverband rief Soldaten zur Wachsamkeit gegenüber radikalen Tendenzen auf.

H. werden in dem Staatsschutzverfahren konkret geheimdienstliche Agententätigkeit und die Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen. Für den Prozess setzte das Gericht sechs weitere Verhandlungstage bis Ende Juni fest.

tbh/cfm