Prozess in Köln: Überfall mit Messer entpuppte sich als Missverständnis

Wer sich in Todesgefahr befindet, kann ein Nottestament vor drei Zeugen machen.

Straßenmusiker Pjotr S. (46, Name geändert) wollte seine Gitarre reparieren, hatte das Messer noch in der Hand, mit dem er eine Saite abtrennte und sich dabei derart an der Hand verletzte, dass sie blutete. Das Ganze geschah nachmittags am Hansaring. Sein Ungeschick nervte den Straßenmusiker so sehr, dass er sich unbedingt eine Zigarette anzünden musste – doch ihm fehlte ein Feuerzeug. Als er einen Passanten um Feuer bat, der gerade telefonierte und angesichts des Manns mit der blutenden Hand und dem Messer die Situation falsch einschätzte, wurde das Ganze zum Fall für den Strafrichter. Passant alarmierte die Polizei Der Passant, der hochkonzentriert ein Geschäftsgespräch am Mobiltelefon führte und nicht gestört werden wollte, wähnte sich instinktiv bedroht, warf dem Straßenmusiker eine Zigarette zu, um ihn loszuwerden und alarmierte dann die Polizei, um Pjotr S. wegen Bedrohung anzuzeigen. Mehr als zwei Monate saß S., der als Obdachloser zum Tatzeitpunkt keinen festen Wohnsitz hatte, wegen des Missverständnisses in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als Verbrechen angeklagt, weil S. – immerhin mehrfach vorbestraft – eine Waffe eingesetzt habe und den Zeugen damit bedroht und genötigt habe. Zeuge hat überreagiert Jetzt kann er für den zu Unrecht erlittenen Freiheitsentzug Haftentschädigung – pro Tag 25 Euro – beantragen. Im Prozess stellte sich heraus, dass der Zeuge unabsichtlich überreagiert hatte. Als Pjotr S. ihn ansprach, hatte er sich auf sein Telefongespräch konzentriert und gedacht, S. wolle mit dem Messer auf ihn losgehen, weil er ihm angeblich die Zigarette abnehmen wollte, möglicherweise auch noch das Mobiltelefon. Auch die Anklage war nicht nur von einer Bedrohungs- sondern zusätzlich von einer möglichen Raubsituation ausgegangen. Davon konnte allerdings keine Rede sein, wie sich nun im Prozess herausstellte. Tatsächlich hatte S. nur um Feuer gebeten, die Zigarette hatte er selber. Und ihn hatte das Handy gar nicht interessiert: ein weiteres Indiz für den Ankläger im Prozess, das Geschehen als Missverständnis einzustufen. Folgerichtig forderte er für den Angeklagten einen Freispruch, wie ihn Verteidigerin Susanne Cziangalla von Anfang an angestrebt hatte. Das Gericht sprach ihn dann auch frei – jetzt muss Cizangalla noch die Haftentschädigung für ihren Mandanten durchsetzen, das sind immerhin 1875 Euro....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta