Prozess: Bezirksamt will den "Rüdesheimer Weinbrunnen" retten

Wilmersdorf. Die Stadträte zeigten sich am Freitag zwar überrascht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Betrieb des Weinbrunnens am Rüdesheimer Platz. Ein Aus für den beliebten sommerlichen Treffpunkt in Wilmersdorf sieht Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD) aber nicht. "Ziel ist aber die Durchführung des Weinbrunnens unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 2020 rechtssicher durchführen", sagte der Rathauschef am Freitag." Die Klage, mit der sich die Bundesrichter befassen mussten, hätte die Situation von 2014 zur Grundlage gehabt. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Rechtsanwendenung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nun bundesrechtlich korrigiert. "Wir werden jetzt aber erst einmal die detaillierte Urteilsbegründung abwarten", so Naumann. "Bereits Anfang Dezember habe ich aber mit den Winzern für 2020 die Beibehaltung des Sonntags als Ruhetag vereinbart", sagte der Bezirksbürgermeister. Das sei eine wichtige Entlastung für die Nachbarschaft, die es erst seit 2019 gebe.

Das Urteil der Bundesverwaltungsrichter

Das Bundesverwaltunggericht hatte sich am Donnerstag letztinstanzlich mit der Klage eines Anwohners gegen den Weinbrunnen beschäftigt. Das Urteil kam zum Ergebnis: Berlin hätte den Betrieb des „Rheingauer Weinbrunnen“ auf dem Rüdesheimer Platz in Wilmersdorf nicht erlauben dürfen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden (Az. 8 C 3.19) und damit der Klage eines Anwohners in letzter Instanz recht ge...

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