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"Punkte in Flens­burg": Das sind die aktuellen Regeln

Fahr­eignungs­register: Ab sovielen Punkten ist der Führerschein weg

Ab wann ist der Führerschein weg und wie kann man eigentlich Punkte wieder abbauen? Ein Überblick über alles Wissenswerte rund um die "Punkte in Flensburg".

In Flensburg werden die Punkte der Verkehrssünder gesammelt. (Bild: Getty)
In Flensburg werden die Punkte der Verkehrssünder gesammelt. (Bild: Getty)

Wer mit dem Auto zu schnell fährt, das Handy am Steuer nutzt oder rote Ampeln missachtet, kann andere im Straßenverkehr immens gefährden. Für solche Vergehen drohen neben Bußgeldern auch "Punkte in Flensburg", genauer gesagt Eintragungen im dortigen Fahreignungsregister (FAER). Im Januar 2023 waren mehr als 10,6 Millionen Personen im FAER einge­tragen (Januar 2021: 10,9 Mio.).

Auch wer falsch parkt oder die Vorfahrt nimmt, handelt sich Punkte ein. Ein Überblick, wie das System im Detail funktioniert.

Warum spricht man von Punkten in Flensburg?

"Punkte in Flensburg" ist umgangssprachlich: Man bezeichnet sie so, weil sie im Fahr­eignungs­register (FAER) gespeichert werden. Das Kraft­fahrt-Bundes­amt verwaltet diese Datenbank - und sitzt in Flens­burg.

Das Amt startete die "Verkehrssünderdatei" in den 1950er-Jahre: Damals gab es immer mehr Autos, so dass auch die Zahl der Unfälle anstieg. Die Datenbank mit Strafpunkten sollte deshalb als Instrument zur "Verkehrserziehung" dienen.

Das Fahr­eignungs­register hieß bis 2014 noch Verkehrs­zentral­register. Bis zu diesem Jahr war das Punktesystem noch anders, es gab je nach Verstoß 1 bis 7 Punkte. Der Führer­schein war erst bei 18 Punkten weg. Seit der Umstellung werden darin nur noch solche Verstöße gespeichert, die für die Verkehrs­sicherheit von Bedeutung sind.

Punkte in Flensburg: Ab wann der Führerschein weg ist

Pro Verkehrs­verstoß gibt es je nach Schwere bis zu drei Punkte.

Bei acht Punkten ist der Führerschein weg - und zwar für mindestens 6 Monate. Eine neue Fahrberechtigung bekommt man frühestens nach Ablauf dieser Frist. Dafür muss man zeigen, dass man wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen. Dafür ist eine positive Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) notwendig, umgangssprachlich "Idiotentest". Fällt die MPU positiv aus, kann man den Führerschein wiederbekommen.

Bild: BMDV
Bild: BMDV

Welche Konsequenzen drohen mit 4 bis 7 Punkten?

Aber auch mit weniger als acht Punkten drohen Verkehrssündern bereits Konsequenzen:

Bei 4 oder 5 Punkten

Wer vier Punkte auf dem Konto hat, wird schriftlich ermahnt und bekommt den Hinweis, dass man freiwil­lig an einem Fahr­eignungs­seminar teilnehmen kann. Damit darf man nämlich einmal alle fünf Jahre einen Punkt in Flensburg abbauen.

Bei 6 oder 7 Punkten

Ab sechs Punkten flattert eine Verwarnung ins Haus. Man wird darauf hingewiesen, dass ein Führerscheinentzug droht.

Ob Ermahnung oder Verwarnung - beides ist mit je 17,90 Euro plus Zustellgebühren laut ADAC kostenpflichtig.

Für diese Verkehrssünden bekommt man Punkte in Flensburg

Pro Verkehrs­verstoß, den man begeht, gibt es bis zu drei Punkte in Flensburg. Drei Punkte gibt es für schwere Verstöße, während man mit ein bis zwei Punkten bereits bei leichten Verstößen einkassiert.

  • mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs ist

  • unzulässig in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen mit Behin­derung oder Gefähr­dung parkt

  • die Zeichen eines Polizisten nicht befolgt

  • beim Rechts­abbiegen mit Grünpfeil nicht anhält.

  • am Steuer ein Hand­y nut­zt (ohne Gefähr­dung)

  • die Vorfahrt nicht beachtet und eine vorfahrt­berechtigte Person gefährdet

Dauerte die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, ist der Führerschein erstmal einen Monat weg. Zwei Punkte in Flensburg und 200 Euro Bußgeld sind ebenfalls fällig (Bild: Getty).
Dauerte die Rotphase bereits länger als eine Sekunde, ist der Führerschein erstmal einen Monat weg. Zwei Punkte in Flensburg und 200 Euro Bußgeld sind ebenfalls fällig (Bild: Getty).
  • mehr als 31 km/h inner­orts zu schnell fährt

  • angetrunken mit mehr als 0,5 Promille fährt

  • Rettungs­wagen, Polizei oder Feuerwehr mit Blaulicht und Einsatz­horn keinen Platz macht

  • am Steuer ein Hand­y nut­zt (mit Gefähr­dung)

  • bei einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern weniger als ein Zehntel des halben Tachowertes Abstand zum Vordermann einhält

  • Fahrerflucht begeht

  • im Voll­rausch fährt

  • sich unterlassener Hilfe­leistung schuldig macht

  • bei Kraft­fahr­zeug­rennen mitmacht

  • trotz Führer­schein­miss­brauchs fährt

Punkte in Flensburg: Nach welchen Fristen sie verfallen

Die Punkte in Flensburg bleiben jedoch nicht für immer auf dem Konto, nach einer gewissen Zeit werden sie getilgt.

Nach zweieinhalb Jahren wird zum Beispiel der Eintrag für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt gelöscht. Wurde dafür jedoch ein Fahrverbot verhängt, dauert es fünf Jahre. (Bild: BMDV)
Nach zweieinhalb Jahren wird zum Beispiel der Eintrag für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt gelöscht. Wurde dafür jedoch ein Fahrverbot verhängt, dauert es fünf Jahre. (Bild: BMDV)

Während die Punkte von leichten Verstößen nach zwei­einhalb Jahren gelöscht werden, bleiben Straftaten, die zum Führerscheinverlust geführt haben, bis zu 10 Jahre gespeichert.

Wie kann ich Punkte selbst abbauen?

Einige Punkte in Flensburg kann man auch selbst wieder abbauen. Das geht laut ADAC jedoch nur eingeschränkt - und auch nur, solange man insgesamt nicht mehr als 5 Punkte gesammelt hat: Einen Punkt kann man einmal in 5 Jahren durch eine freiwillige Seminarteilnahme abbauen.

Mit einem Stand von einem bis fünf Punkten darf man durch eine freiwillige Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen.

So eine Schulung wird z.B. von Fahrschulen, Tüv oder Dekra angeboten und kostet rund 400 Euro.

Sollten sich sechs oder mehr Punkte auf dem Konto tümmeln, kann man diese hingegen nicht mehr abbauen.

Grafik: So viele Fahrverbote wurden 2021 in Deutschland verhängt

Video: Punkte in Flensburg - so schlecht schneiden Männer gegenüber Frauen ab

Wie kann ich meinen Punktestand in Flensburg abfragen?

Am schnellsten kann man seinen Punktestand abfragen, wenn man die die Online-Ausweisfunktion des Personal­ausweises nutzt. Dann kann man den Stand einfach mit akti­vierter Online-Ausweis­funk­tion und einem Smartphone mit NFC-Schnitt­stelle (und Ausweis­App2) abfragen. Dafür muss man einfach auf dem Smartphone diese Webseite auf kba-online.de öffnen. Danach kann man den Auszug aus dem Fahr­eignungs­register als PDF-Datei herunter­geladen.

Seinen Punktestand kann man natürlich auch schriftlich per Post, z.B. mit diesem Musterschreiben, oder direkt vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen. Nur telefonisch ist laut ADAC keine Abfrage möglich.

Auch Radfahrer können Punkte sammeln

Übrigens sammeln nicht nur Auto­fahrer im Flens­burger Register Punkte, auch Verstöße beim Fahr­radfahren, Motor­radfahren oder von LKW-Fahrern werden dort vermerkt.

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