Radfahrstreifen: Was wird nun aus den Pop-up-Radwegen?

Berlin. Im Eilverfahren entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Montag, dass die Pop-up-Radwege auf den Straßen der Hauptstadt in dieser Form nicht rechtens sind. Das Urteil der Richter sorgte in der Senatsverkehrsverwaltung für eine böse Überraschung – und bei vielen Verkehrsaktivisten und Verbänden für heftige Reaktionen. Was jedoch bedeutet die Entscheidung konkret? Ein Überblick mit den wichtigsten Fragen und Antworten:

Was bedeutet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Rad- und Autofahrer?

Zunächst einmal nicht viel. Auch wenn das Gericht die Pop-up-Radwege für nicht rechtens erklärt hat und im Eilverfahren entschied, dass die Schilder und Markierungen weg müssen, bleibt vorerst alles beim Alten. Radfahrer können die Pop-up-Radwege weiterhin wie bislang nutzen, für Autofahrer sind die Strecken tabu. „Die Verkehrszeichen gelten weiterhin, solange sie stehen“, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts.

Auch aus Sicht der Polizei Berlin ändert sich vorerst nichts. „Faktisch gelten die für uns“, erklärte eine Sprecherin. Die Polizei warte nun darauf, ob die Vollstreckung des Urteils durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) bis zu weiteren Entscheidungen ausgesetzt wird. Einen entsprechenden Antrag kündigte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) gegenüber der Berliner Morgenpost an: „Wir werden fristgerecht Beschwerde gegen den Eil-Beschluss einlegen und beantragen, dass dies aufschiebende Wirkung hat.“

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