Ratgeber Recht: Geschenkte Wohnung gehört zum Zugewinn

Leserfrage: Ich habe vor etwa acht Jahren meiner Tochter eine Eigentumswohnung überschrieben. Wie wäre es im Falle einer Scheidung? Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Würde diese Wohnung in den Zugewinn der Ehe mit hineinzählen oder würde die Wohnung, die nur auf den Namen meiner Tochter läuft, vollkommen außen vor sein?

Dr. Max Braeuer: Wenn die Ehe Ihrer Tochter geschieden werden sollte, kann jeder der beiden Eheleute verlangen, dass der Zugewinn ausgeglichen wird. Dabei wird berechnet, welcher der beiden Partner den größeren Vermögenszuwachs während der Ehe hatte. Derjenige mit dem höheren Zuwachs muss dem anderen die Hälfte der Differenz zwischen seinem und dem Zuwachs des anderen als Zugewinnausgleich abgeben. Das ist das relativ einfache Prinzip der Zugewinngemeinschaft, das aber im Detail doch ziemlich kompliziert ist.

Sie fragen, ob die Eigentumswohnung ganz aus dem Zugewinnausgleich herausbleiben könnte. Das wird nicht möglich sein. Die Zugewinnberechnung muss das gesamte Vermögen eines Ehegatten betrachten, unabhängig davon, woher es stammt. Trotzdem muss Ihre Tochter im Ergebnis nicht damit rechnen, dass sie wegen der geschenkten Wohnung ihrem Mann einen hohen Zugewinnausgleich schuldet.

Der Zugewinn bezieht sich nicht auf einzelne Vermögensgegenstände, sondern ist eine pauschale Wertberechnung, ähnlich wie die Bilanz eines Unternehmens. Jeder Ehegatte muss zwei Bilanzen aufstellen. Eine Bilanz auf den Tag der Eheschließung, eine weitere auf das Ende der Ehe. In...

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