Ratgeber Recht: Soll ich einen Ehevertrag abschließen?

Anwalt Dr. Max Braeuer

Leserfrage: Ich bin seit knapp fünf Jahren verheiratet. Wir haben keinen Ehevertrag geschlossen. In meinem Bekanntenkreis habe ich gerade erlebt, wie schlimm eine Scheidung verlaufen kann, gerade in finanzieller Hinsicht. Daher meine Frage: Kann ich auch nachträglich mit meinem Mann noch einen Ehevertrag schließen? Wie kann ich ihn auf das Thema ansprechen, ohne dass er gekränkt reagiert oder mir sogar eine Affäre unterstellt? Was muss in so einem Ehevertrag stehen?

Dr. Max Braeuer: Sie sind seit fünf Jahren ohne Ehevertrag verheiratet. Damit befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Die ganz große Mehrzahl der verheirateten Paare lebt ohne Ehevertrag. Für die meisten ist das auch genau richtig. Im Gesetz sind die wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung ausführlich geregelt. Einen Ehevertrag brauchen Sie nur dann, wenn Sie die Folgen einer Scheidung anders regeln wollen, als das sonst im Gesetz vorgesehen ist. Dafür sollten besondere Gründe vorliegen. Für den Normalfall regelt das Gesetz die Scheidungsfolgen recht sinnvoll und ausgewogen. Mit dem Normalfall sind Eheleute gemeint, die jeweils zum ersten Mal heiraten und bei der Eheschließung noch kein großes Vermögen haben. Nur in besonderen Fällen, wenn einer etwa schon eine geschiedene Ehe mit Kindern hinter sich hat, sollte über einen Ehevertrag nachgedacht werden.

In Ihrem Fall ist es natürlich noch möglich, einen Ehevertrag abzuschließen. Das Gesetz sieht dazu keine Einschränkungen vor. Der Vertrag kann schon vor der Eheschl...

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