Ratgeber Recht: Wer erbt das Vermögen meines verstorbenen Bruders?

Anwalt Max Braeuer

Frage: Mein einziger Bruder, Jahrgang 1929, ist 2003 kinderlos verstorben und hat alles seiner Ehefrau, Jahrgang 1930, vermacht. Diese ist jetzt, 2017, auch verstorben ohne neuen Partner oder angenommene Kinder. Ihre einzige Verwandtschaft sind Nachkommen der Geschwister ihrer Eltern. Wer erbt den Nachlass?

Dr. Max Braeuer: Aufgrund Ihrer Frage ist anzunehmen, dass die Ehefrau Ihres Bruders vor allem das Vermögen vererbt, das sie zuvor von ihrem Mann geerbt hatte. Diesem Vermögen stehen Sie als Bruder verwandtschaftlich wesentlich näher als die entfernte Schwiegerfamilie Ihres Bruders. Ihr Bruder hätte möglicherweise auch gewollt, dass Sie sein Vermögen erben, hat das aber nicht zum Ausdruck gebracht. Er hat in seinem Testament nur seine Frau eingesetzt. Was mit dem Vermögen nach deren Tod geschehen soll, ist in dem Testament offenbar nicht geregelt. Deshalb gilt beim Tode der Witwe die gesetzliche Erbfolge. Erben sind alleine ihre Verwandten.

Das Testament Ihres Bruders war zweifellos wirksam, obwohl Sie darin übergangen worden sind. Niemand ist verpflichtet, in seinem Testament Verwandte zu berücksichtigen. Das Erbe kann alleine dem Ehegatten oder sogar fremden Personen zugewandt werden. Nur besonders nahestehende Verwandte, die Kinder und die Eltern, haben ein Pflichtteilsrecht.

Das Pflichtteilsrecht würde das Testament allerdings auch nicht unwirksam machen, sondern nur zu einem Ausgleichsanspruch der Berechtigten führen. Sie waren mit Ihrem Bruder aber nicht so nahe verwand...

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