Ratgeber Recht: Wann sollte man den Pflichtteil einfordern?

Anwalt Dr. Max Braeuer

Leserfrage: Der Vater meiner Freundin ist gestorben. Es kam ein Brief, dass meine Freundin nicht als Erbin eingesetzt ist, aber sie einen Pflichtteil einfordern kann binnen drei Jahren. Der Vater lebte im Güterstand und seine Ehefrau (auch Mutter meiner Freundin) erbte alles. Es ist noch ein Bruder meiner Freundin vorhanden und sonst von beiden Eltern keine weiteren Kinder. Wenn man nun den Pflichtteil nicht fordert und der Bruder auch nicht, kann man dann später diesen im Falle eines Nichterbens beim Ableben der Mutter noch fordern oder ist jegliches Erbe ausgeschlossen?

Zweite Frage: Hätte meine Freundin durch ihre Unterschrift auf Verzicht jeglichen Pflichtteils bei Ableben des Vaters dann auch im Vorfeld schon beim Tod der Mutter vom Erbe ausgeschlossen werden können? Falls sie das vor ein paar Jahren schon unterschrieben hätte?

Dr. Max Braeuer: Ihre Freundin wäre beim Tod ihres Vaters gesetzliche Erbin, genauso wie ihr Bruder und ihre Mutter. Wenn Sie den Vater trotzdem nicht beerbt hat, dann heißt das: Der Vater hat ein Testament gemacht und seine Tochter enterbt. Ein solches Testament ist möglich und auch wirksam. Alleinerbin ist deshalb die Mutter. Es ist anzunehmen, dass der Bruder Ihrer Freundin genauso enterbt ist wie die Freundin selbst. Weil die Freundin nicht Erbin geworden ist, hat sie einen Pflichtteilsanspruch. Das ist ein Geldanspruch, der ihr gegenüber der Erbin zusteht, also gegenüber ihrer Mutter. Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf die Hälfte des Wer...

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