Ratgeber Recht: Wie stark bindet ein Berliner Testament?

Dr. Max Braeuer ist Rechtsanwalt und Notar bei Raue LLP und Experte für Familienrecht. An dieser Stelle beantwortet er Leserfragen

Frage: Es interessiert mich, wie sich der Ehepartner, der den anderen auf Grund eines Berliner Testaments beerbt hat, den Nacherben gegenüber verhalten muss. Ist er verpflichtet, die Erbschaft nur zu verwalten, oder kann er voll darüber verfügen? Zum Beispiel auch ein Haus verkaufen, so dass unter anderem für die Nacherben das Wesentliche nicht mehr vorhanden ist. Hierzu habe ich unterschiedliche Meinungen gehört, jedoch kann ja nur eine richtig sein.

Dr. Max Braeuer: Die unterschiedlichen Meinungen, welche Sie gehört haben, beruhen möglicherweise auch darauf, dass das "Berliner Testament" im Gesetz nirgends geregelt ist. Bei dem Berliner Testament handelt es sich um eine übliche Form eines Ehegattentestaments, für die sich dieser Name eingebürgert hat. Eine genaue Definition, was das Berliner Testament ist, gibt es aber nicht.

Ein Berliner Testament kann errichtet werden von zwei Eheleuten (gegebenenfalls auch den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Kinder haben. Das Testament enthält dann zwei Komponenten. Für den ersten Todesfall wird der Überlebende von beiden als Alleinerbe bestimmt. Bei Errichtung des Testaments ist natürlich noch nicht bekannt, wer zuerst sterben wird. Trotzdem ist eine Bestimmung, dass immer der Überlebende der Erbe sein soll, möglich und wirksam. Für den zweiten Todesfall, also wenn auch der zunächst überlebende Ehegatte verstirbt, werden die Kinder als Erben eingesetzt. Es müssen nicht zwangsläufig gemeinsame Kinder sein, sondern kö...

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