Regierung kommt mit Einwanderungsgesetz voran

Schreiner
Schreiner

Die Bundesregierung kommt bei den Arbeiten an dem geplanten Einwanderungsgesetz offenbar voran. Nach jahrelanger Debatte kursiert in der Bundesregierung dazu nun ein Eckpunktepapier, das laut Arbeitsminister Hubertus Heil zwischen dem Innen-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium abgestimmt wurde. Die Gespräche über Details seien aber noch nicht abgeschlossen.

Fachkräfte könnten leichter nach Deutschland kommen

Es seien gerade auch Engpässe in Ausbildungsberufen, die Handwerkern und Firmen das Leben schwer machten, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Deshalb weiten wir die Möglichkeit aus, als Fachkraft mit einer profunden und hier gefragten beruflichen Ausbildung nach Deutschland zu kommen. Und man soll unter bestimmten Bedingungen auch nach Deutschland kommen können, um dann hier in einer noch festzulegenden Frist einen Job zu suchen.“ In dieser Zeit sollen jedoch keine Sozialleistungen bezogen werden können. Bisher können aus Drittstaaten nur studierte Fachleute ohne konkretes Jobangebot zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen.

„Wir werden das Fachkräftekonzept der Bundesregierung neu ausrichten und auf drei Bereiche konzentrieren: die inländischen, die europäischen und die internationalen Fachkräftepotenziale“, heißt es in dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Papier, aus dem zuerst das „Handelsblatt“ berichtet hatte. Vor allem bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten will die Regierung „deutlich erfolgreicher“ werden. Die Bemühungen sollen dabei am Bedarf der Volkswirtschaft ausgerichtet werden. Kriterien für die Einwanderung sollen die Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse, der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts in angemessener Weise sein. Ein Punktesystem wie es die SPD vorgeschlagen hat, ist in dem Papier nicht enthalten.

Die Regierung besteht in dem Papier nicht mehr auf der umstrittenen Bevorzugung einheimischer Bewerber bei der Besetzung offener Stellen. „Wir verzichten im Grundsatz auf die Vorrangprüfung“, heißt es dort. Dies solle nicht nur in sogenannten Engpassberufen gelten.

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