Schärfere Corona-Regeln: NRW, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg, Thüringen

Mehrere Bundesländer reagieren mit schärferen Corona-Maßnahmen, um der dramatischen Pandemie-Lage entgegenzuwirken.

Coronavirus. (Symbolbild: Getty)
Coronavirus. (Symbolbild: Getty)

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gelten ab Mittwoch strengere coronabedingte Einschränkungen. Das kündigte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Coronaschutzverordnung in Düsseldorf an.

Im Freizeitbereich gelten demnach ab Mittwoch flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken, Clubs oder bei Karnevalsfeiern - müssen selbst Geimpfte und Genesene dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus). Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise für diejenigen, die nicht geimpft werden können.

Nichtgeimpfte seien dann mit Ausnahme ihres Arbeitslebens weitestgehend von gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen, sagte Laumann. Es sei nicht verantwortbar, sich nicht impfen zu lassen, wenn es der gesundheitliche Zustand zulasse, betonte der Minister.

Bayern

Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das bayerische Kabinett am Dienstag die angekündigten harten Gegenmaßnahmen beschlossen. Sie sollen - nach Zustimmung des Landtags am Nachmittag - in der Nacht in Kraft treten und ab Mittwoch gelten.

Für Ungeimpfte gelten dann strikte Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Lediglich Kinder unter zwölf, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Alle Clubs, Diskotheken und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur noch bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen ab Mittwoch nur noch mit einer Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern stattfinden.

Zudem gilt dann quasi flächendeckend die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus: Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen, Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders als zunächst geplant dürfen aber Friseure nun doch offen bleiben.

Schulen und Kitas bleiben bayernweit geöffnet. Gleiches gilt für den Handel - dort gelten aber folgende Beschränkungen: eine Person auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20 Quadratmeter. 2G oder gar 2G plus gelten im Handel allerdings auch weiterhin nicht.

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Neu ist eine Kulanzfrist für Zwölfjährige: Kinder sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Sie dürfen nun also drei Monate länger automatisch Freizeiteinrichtungen und ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.

Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist, dass sich Kinder unter zwölf noch nicht gegen Corona impfen lassen können, weil es für sie bis jetzt noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Und bis zu einem vollständigen Impfschutz dauert es nach dem zwölften Geburtstag mindestens einige Wochen. Nach bisheriger Rechtslage drohte den betroffenen Kindern aber direkt ab dem zwölften Geburtstag die 2G-Regel - also der Ausschluss von Freizeitaktivitäten diverser Art.

Damit korrigiert die Staatsregierung ihre bisherige Linie. Zuletzt hatte das Gesundheitsministerium noch erklärt, über Zwölfjährigen könne aktuell keine dreimonatige Karenzzeit eingeräumt werden.

Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt befristet bis Jahresende auch für alle 12- bis 17-jährigen Schüler "zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten", für Besuche in Gaststätten sowie für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen.

In Alten- und Pflegeheimen hilft die Staatsregierung kurzfristig mit mehr als 1,5 Millionen Schnelltests aus. Das Technische Hilfswerk soll die Tests rasch an die Kreisverwaltungsbehörden ausliefern.

Das Kabinett beschloss zudem, finanzielle Hilfsprogramme für Kommunen und Kulturschaffende sowie für Schulbusse zu verlängern. Konkret sollen 330 weitere Millionen Euro als Ausgleich für ausgefallene Gewerbesteuereinnahmen an die Städte und Gemeinden fließen. Im vergangenen Jahr flossen den Angaben der Regierung zufolge 2,4 Milliarden Euro als Ausgleich für pandemiebedingte Gewerbesteuer-Ausfälle aus Mitteln des Freistaates und des Bundes.

Für Bayerns Künstler wird ein ganzer Strauß von Hilfsprogrammen verlängert - unter anderem für Soloselbstständige. Eine Summe nannte die Regierung jedoch zunächst nicht.

Die staatliche Förderung von Schulbus-Verstärkern, um übervolle Busse in Corona-Zeiten zu verhindern, wird bis vor den Osterferien verlängert. Die Staatsregierung werde den Verstärker-Einsatz mit 25 Millionen Euro bezuschussen. Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheide die jeweilige Kommune nach der Situation vor Ort. Im vergangenen Jahr hatte die Regierung nach eigenen Angaben 56 Millionen Euro für die Verstärkerbusse zur Verfügung gestellt.

Berlin

In Berlin gelten aller Voraussicht nach bald schärfere Corona-Maßnahmen. Voraussichtlich ab dem kommenden Wochenende werden zu den meisten Geschäften wohl nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt haben, nicht jedoch Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören. Auf eine entsprechende Ausweitung der sogenannten 2G-Regeln verständigte sich der Berliner Senat am Dienstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Er reagiert damit auf stark gestiegene Corona-Zahlen und die hohe Belastung der Intensivstationen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Berlin wiederum, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben (2G), sollen nach dpa-Informationen zusätzliche Vorgaben wie Masken- oder Testpflicht gelten. Geplant ist demnach überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, eine Maskenpflicht. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in Tanzclubs, sollen alternativ ein Negativ-Test und Abstandsregeln nötig sein.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg werden aller Voraussicht nach an diesem Mittwoch die neuen verschärften Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft treten. Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte am Dienstag in Stuttgart, der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf den Intensivstationen sei zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten worden. Das bedeutet, dass die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen am Mittwoch in Kraft tritt.

Zuvor muss die Regierung aber noch die neue Corona-Verordnung im Laufe des Dienstags beschließen. Dann gilt ab Mittwoch bei Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. Damit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen Test vorweisen können. Zudem soll es in Hotspots ab einem bestimmten Grenzwert Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben.

Thüringen

Angesichts der angespannten Corona-Lage in Thüringen hat das Kabinett weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens angekündigt. Demnach sollen unter anderem Clubs, Bars und Diskotheken geschlossen werden und in der Gastronomie eine Sperrstunde ab 22 Uhr gelten, wie Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt bekannt gab.

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