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Schizophrener darf nicht zu Elektrotherapie gezwungen werden

Laut eines BGH-Urteils darf ein Patient nur dann gegen seinen Willen zwangsbehandelt werden, wenn die Methode von Experten als angemessen bewertet wurden.
Laut eines BGH-Urteils darf ein Patient nur dann gegen seinen Willen zwangsbehandelt werden, wenn die Methode von Experten als angemessen bewertet wurden.

Darf ein psychisch kranker Mann gegen seinen Willen mit einer Elektroschock-Therapie behandelt werden? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof beschäftigt.

Karlsruhe (dpa) - Einem Patienten darf gegen seinen Willen nur eine
ärztliche Behandlung aufgezwungen werden, die einem breiten
medizinisch-wissenschaftlichen Konsens entspricht. Das stellt der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar.

In dem konkreten Fall sollte ein junger Mann mit Schizophrenie
zwangsweise einer Elektrokrampftherapie unterzogen werden. Das ist
laut BGH nicht zulässig (Az. XII ZB 381/19).

Bei dieser Therapie lösen die Ärzte unter Narkose durch kurze
elektrische Reizung des Gehirns einen Krampfanfall aus, der zu
neurochemischen Veränderungen führt. Bei bestimmten schweren
Depressionen gilt das als bestmögliche Behandlung. Für Patienten mit
Schizophrenie gibt es keine solche eindeutige Empfehlung.

Der 26-Jährige war schon häufiger in der Psychiatrie gegen seinen
Willen mit verschiedenen Medikamenten behandelt worden - ohne
größeren Erfolg. Auf Grundlage eines neuen Sachverständigengutachtens
gestatteten Heidelberger Gerichte dem Betreuer des Mannes, in die -
notfalls auch zwangsweise - Elektrokrampftherapie einzuwilligen.

Dagegen legten der Patient und seine Mutter in Karlsruhe erfolgreich
Beschwerde ein. Laut Gesetz darf der Betreuer einer Zwangsbehandlung
nur zustimmen, wenn diese «zum Wohl des Betreuten notwendig ist, um
einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abzuwenden».

Nach Auffassung der BGH-Richter kann eine Behandlung nur dann
notwendig sein, wenn Experten sie einhellig zur Therapie empfehlen.
Ein solcher breiter Konsens könne sich zum Beispiel in
wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer
oder in medizinischen Leitlinien ausdrücken, hieß es. Für die
Elektrokrampftherapie bei Schizophrenie-Patienten vermittelten die
Stellungnahmen und Leitlinien aber keinen solchen Konsens.