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Seehofer für höhere Hürden für Umwandlung von Mietwohnungen

Plant nun doch höhere Hürden für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: undesbauminister Horst Seehofer.
Plant nun doch höhere Hürden für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: undesbauminister Horst Seehofer.

Wenn aus einer Mietwohnung eine Eigentumswohnung wird, ist sie vom Markt - jedenfalls für Mieter. Wo Wohnungen ohnehin knapp sind, will Bauminister Seehofer solche Umwandlungen erschweren.

Berlin (dpa) - Nach Protesten der SPD plant Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) nun doch höhere Hürden für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Das sieht ein neuer Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Er soll nach derzeitiger Planung am kommenden Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Danach muss der Bundestag zustimmen.

In Gebieten mit «angespanntem Wohnungsmarkt» soll es demnach einer Genehmigung der Behörden bedürfen, damit Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen werden dürfen. Für die Ausweisung dieser Gebiete für eine Dauer von bis zu fünf Jahren sollen die Landesregierungen zuständig sein. In Frage kommen Orte, an denen zum Beispiel die Mieten überdurchschnittlich stark steigen oder wo ein wachsender Bedarf an Wohnungen nicht durch Neubauten zu decken ist. Ausnahmen sind vorgesehen: So ist die Genehmigung zur Umwandlung zu erteilen, wenn der Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Angehörige verkaufen will. Auch bei einem Nachlass kann das der Fall sein.

Das Bundesinnenministerium hatte schon in einem ersten Entwurf des Gesetzes Erschwernisse für die Umwandlung in Eigentumswohnungen vorgesehen. Das stieß laut Ministerium aber unter den Ländern auf Widerstand, weshalb die Regelung wieder gestrichen worden sei - was wiederum die SPD auf die Barrikaden brachte. Fraktionsvize Sören Bartol knüpfte die Zustimmung seiner Fraktion an Zugeständnisse in diesem Punkt und an Verschärfungen beim Baugebot.

Bei einem Baugebot kann die Gemeinde unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen. Auch die Möglichkeiten dazu sollen dem jüngsten Entwurf zufolge erweitert werden, und zwar ebenfalls in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch hier plant Seehofer aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn das Grundstück der Altersvorsorge der Besitzer dienen soll.

Von Bartol kam Applaus für den «guten neuen Gesetzentwurf». «Das sind großartige Neuigkeiten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch die Kommunen in Deutschland», sagte er der dpa. «Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz geben wir Kommunen die nötigen Instrumente an die Hand, um auf die dramatische Situation in vielen Städten reagieren und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Mieterinnen und Mieter müssen sich künftig keine Sorgen mehr machen, dass ihre Wohnung gegen ihren Willen in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.»

Zuspruch kam auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund. «Das ist eine gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter hierzulande», sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Mieter würden damit gerade in angespannten Wohnungsmärkten besser vor Verdrängung geschützt.

Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion und deren wohnungspolitische Sprecherin, sprach von einem «peinlichen Schauspiel» der großen Koalition. «Eine gesetzliche Neuregelung ist längst überfällig.» Wichtig sei aber, die zahlreichen Schlupflöcher zu schließen. «Nur dann bleibt das Umwandlungsverbot kein zahnloser Tiger und kann einen Beitrag dazu leisten, die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern zu stoppen.»

Mit der geplanten Ausweitung des Baugebots setzt Seehofer eine Empfehlung der Baulandkommission mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Wohnungsbranche aus dem Sommer 2019 um. Die erschwerte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen hatten Bund, Länder und Kommunen beim Wohngipfel im September 2018 vereinbart.