Sicherheit: Der Taser-Test der Berliner Polizei könnte scheitern

Experten raten den Beamten, auf die Elektroschocker zu verzichten – sie befürchten einen Eingriff in Grundrechte.

Der Testlauf der Berliner Polizei für den Einsatz von Elektroschockwaffen droht zu scheitern. Grund sind erhebliche Zweifel an der rechtlichen Grundlage. Führende Polizeirechtler sowie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfehlen den Beamten, die an dem Probelauf der sogenannten Taser teilnehmen, daher, die Geräte nicht zu nutzen. Dass die Beamten die Taser tatsächlich einsetzen, wird somit immer unwahrscheinlicher. Der im Februar gestartete Testlauf droht zur Farce zu werden.

Die Berliner Morgenpost hatte bereits vor Kurzem über die Zweifel an der Rechtsgrundlage für den Taser-Testlauf berichtet. Grund war ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, demzufolge der Einsatz grundsätzlich per Gesetz geregelt werden muss. In Berlin gibt es dafür, anders als in anderen Bundesländern, lediglich eine von der Innenverwaltung erlassene sogenannte Ausführungsvorschrift.

"Einsatz ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit"

Nach dem Rechtswissenschaftler Clemens Arzt unterstützt nun auch der Polizeirechtler Michael Knape von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) den Tenor des Gutachtens. "Wenn der Taser eingesetzt wird, ist das ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit ein Eingriff in ein Grundrecht", sagt Knape. Einen solchen Eingriff könnten nur die vom Volk gewählten Parlamentarier per Gesetzesänderung vornehmen. "Der Verwaltung steht das nicht zu", sagt Knape. Das Wort des HWR-Dozenten genießt unter Polizisten besonderes Gewicht. Denn Kn...

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