Nach skurrilem Gerichtsstreit: Kölnerin bekommt kein Geld für Reha ihres Rottweilers

Hundebesitzerin nimmt Klage zurück – Tier hat genetischen Schaden.

Der Frage, ob ein Rottweiler nach einem Unfall und anschließender Operation Anspruch auf eine Reha-Maßnahme hat, wird vor Gericht nicht weiter nachgegangen. Nachdem eine Hundebesitzerin den Unfallgegner auf Übernahme der Reha-Kosten für ihren Rottweiler-Welpen Rovi vor dem Amtsgericht verklagt hatte und das Gericht aufgrund eines veterinärmedizinischen Gutachtens mangelnde Erfolgsaussicht signalisierte, hat Rovis Besitzerin die Klage jetzt zurückgenommen. Rovi war von dem Hund eines Nachbarn in den Schwanz gebissen worden. Bei dem turbulenten Geschehen war die Hundebesitzerin auf ihren Schützling gestürzt und hatte sich und den Welpen dabei erheblich verletzt. Die Versicherung des Nachbarhundes hatte die Kosten für die notwendige Operation des Vierbeiners von insgesamt rund 1000 Euro übernommen, sich dann aber geweigert, knapp 2000 Euro für die sich anschließende Physiotherapie für das Tier zu zahlen. Nach der Operation war Rovi nicht wieder der Alte und hatte begonnen zu lahmen. Massagen, Wassertreten, Laufband Zweimal wöchentlich, für einen Zeitraum von mehreren Monaten, hatte die Hundehalterin den Hund daraufhin zur Reha geschickt: mit Massagen, Wassertreten, Laufband – dem kompletten physiotherapeutischen Programm. Das Gericht hatte daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, wollte wissen, ob diese Maßnahme nach dem operativen Eingriff zwingend erforderlich gewesen sei. Die Antwort war ein klares „Nein“ des veterinärmedizinischen Sachverständigen. Zwar sei die Reha für den Hund sicherlich „tiermedizinisch sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich gewesen“, heißt es in der Expertise. Denn Rovi sei zum Unfallzeitpunkt bereits „genetisch vorgeschädigt“ gewesen, das hätten Röntgenbilder des Tieres gezeigt. Es sei also nur einem Zufall zu verdanken, dass die Fehlentwicklung, die sich durch den Unfall und den anschließenden operativen Eingriff offenbart habe, sich nicht schon früher bemerkbar gemacht hätte. Aus tiermedizinischer Sicht sei die Reha jedenfalls keineswegs notwendig gewesen. Früher oder später, so die Expertise, wäre die genetische Veränderung bei dem Hund ohnehin offenkundig geworden. Eine klare Vorgabe für das Gericht, die Klage abschlägig zu behandeln. Aus Kostengründen hat die Hundebesitzerin deshalb auf das zu erwartende abschlägige Urteil verzichtet und die Klage zurückgezogen....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta