Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel gegen Bachmann-Urteil ein

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Die Staatsanwaltschaft Dresden wird gegen das Urteil wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann Rechtsmittel einlegen. Ob Berufung oder Revision beantragt werde, sei aber noch nicht entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch.

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Bachmann war am Dienstag zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Damit war das Amtsgericht deutlich unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß geblieben. Dieser hatte auch aufgrund der vielen Vorstrafen Bachmanns eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Bachmann hatte bei Facebook Flüchtlinge als “Gelumpe”, “Viehzeug” und “Dreckspack” diffamiert.

Quelle und Bild: dpa

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