Stadtplanung: Initiativen fordern von Stadt Köln Wohnungsquote für Benachteiligte

Fünf Prozent der Sozialwohnungen sollen für Behinderte reserviert werden.

Mehrer soziale Initiativen haben von der Stadt Köln eine neue Quote beim Wohnungsbau gefordert: Bei Neubauprojekten sollten nicht nur 30 Prozent für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen werden. Fünf Prozent der Sozialwohnungen sollten zusätzlich für Menschen reserviert werden, die aufgrund von Behinderungen und anderen Beeinträchtigungen kaum Chance haben, eine Wohnung zu bekommen. Dabei geht es zum Beispiel um ehemalige Obdachlose, psychisch Kranke und Drogenabhängige nach einem Entzug. Ein praktisches Beispiel zeigt die möglichen Folgen: Bei der Umwandlung des Deutzer Hafens in ein neues Stadtquartier gehen die städtischen Planer bislang von 4500 Wohnungen aus. Die bereits beschlossenen Regeln für solche Projekte sehen vor, dass davon mindestens 1500 als Sozialwohnungen errichtet werden müssen. Würde auch die neue Quote in die Planungen einbezogen, müssten 75 Einheiten im neuen Viertel für besonders Benachteiligte bereit stehen. Eigene Wohnung als Schritt zur Integration „Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten finden sich aufgrund ihrer Lebenslage sowie daraus folgender Stigmatisierung häufig am Ende der Warteschlange der Wohnungssuchenden wieder“, sagt der Vorstandssprecher des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM), Markus Peters. Eine eigene Wohnung sei die Voraussetzung, damit sich die Menschen nach und nach über sinnvolle Beschäftigung oder neue soziale Kontakte wieder vollständig in die Gesellschaft integrieren könnten. Die Leiter von Jugend- und Sozialamt der Stadt, Carolin Krause und Stephan Santelmann, berichten von Hunderten Betroffenen, die in teuren Heimen oder Wohngruppen leben müssen, obwohl sie nach einer erfolgreichen Betreuung längst wieder in der Lage wären, auf eigenen Beinen zu stehen. Mit einer Resolution hat die „Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Köln“, ein Zusammenschluss von Fachkräften, ehrenamtlichen Helfern, Angehörigen und Betroffenen nun Alarm geschlagen: Der von allen gewünschte und befürwortete Ausbau ambulanter Hilfen, um stationäre Unterbringungen zu verhindern, könne nicht mehr wirken, wenn die Betroffenen keine normale Wohnung mehr finden oder behalten können. Der Plan der Stadt, den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln, sei richtig und wichtig. „Allerdings profitieren Menschen mit psychischer Erkrankung und Behinderung nicht unmittelbar davon.“ Weil Wohnraum fehle, könnten die Betroffenen die Hilfen zum selbstständigen Wohnen erst gar nicht in Anspruch nehmen. Deshalb sei eine zusätzliche Quotenregelung nötig. Große Nachfrage führt zu großer Konkurrenz Die große Nachfrage auf dem Kölner Wohnungsmarkt führt zu großer Konkurrenz. Rund 45 Prozent aller Kölner haben Anrecht auf einen Wohnungsberechtigungsschein und somit auf eine Wohnungen, deren Bau staatlich gefördert wurde. Tatsächlich sind zur Zeit gerade mal 6,8 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes geförderte Mietwohnungen. Und um den konkurrieren Kölner mit einem geringen Einkommen, Studenten, Alleinerziehende, Behinderte, Arbeitslose, Flüchtlinge mit Bleiberecht oder Menschen mit verschiedenen anderen sozialen und gesundheitlichen Einschränkungen. Bei einer Fachtagung des SKM unter dem Motto „Wohnen für alle – aber wie?“ zeigten Vertreter der Stadtverwaltung Sympathie für die Forderung nach einer zusätzlichen Quotenregelung. Das Ideal einer guten sozialen Mischung im Viertel schließe die Integration von so genannten Randgruppen mit ein. Christiane Jäger vom Amt für Stadtentwicklung sagte zu, die Idee im Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutzer Hafens zu einem neuen Wohnquartier einzubringen. Entscheiden müsse darüber die Politik....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta