Strafzettel nach 68 Sekunden: Ärger um Lidl-Parkplatz

Wie lange darf man die Parkzeit überziehen, bevor einem ein saftiger Strafzettel ins Haus flattert? Auf dem Lidl-Parkplatz reicht offenbar schon wenig mehr als eine Minute. So erging es zumindest einem empörten Kunden.

Bei Lidl sollte man einem Kunden zufolge keine Minute länger parken als erlaubt (Symbolbild: Getty Images)
Bei Lidl sollte man einem Kunden zufolge keine Minute länger parken als erlaubt (Symbolbild: Getty Images)

Dass Kunden vor ihren Geschäften kostenlos parken können, liegt auch im Interesse der Supermärkte und Discounter. Schließlich sollen die Menschen entspannt und damit ausgiebig einkaufen können. Um Dauerparker abzuwehren, haben viele mittlerweile nicht nur eine Höchstparkdauer eingeführt, sondern auch Systeme, um diese durchzusetzen.

Dass hierbei offenbar nur einige Sekunden an Überschreitung genügen, erschien einem Kunden jedoch etwas übertrieben. So geschehen bei einer Lidl-Filiale in Düsseldorf, vor der Wolfgang E. geparkt hatte. Mit kaum mehr als einer Minute Verspätung kam er wieder bei seinem Fahrzeug an - und fand dort bereits einen Strafzettel über satte 24,95 Euro wieder, wie RP Online berichtet.

Kunde spricht von Abzocke und Nötigung

"Nach exakt 68 Sekunden wurde mir das Ticket ausgestellt. Das ist schon eine Sauerei und Abzocke für mich", erklärte Wolfgang E. der Zeitung. Noch dazu wurde unmittelbar eine Strafgebühr angedroht, sollte er den Strafzettel nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlen. "Nötigung" sei dies, wie der Lidl-Kunde weiter sagte.

Lidl überwacht den Parkplatz allerdings nicht selbst, sondern hat damit die Firma Safe Place beauftragt, die Parkplätze im ganzen Land betreut. Dass die Zeit-Überschreitung in diesem Fall derart exakt dokumentiert werden konnte, liegt an einer Kontrolle mittels Sensoren.

Das Unternehmen erklärt, mit der Parkplatzkontrolle Dauerparken verhindern zu wollen. "Damit stellen wir sicher, dass der vielerorts sehr begrenzte Parkraum den Kunden der jeweiligen Eigentümer zur Verfügung steht und nicht durch Fremdparker dauerhaft blockiert wird", sagte Geschäftsführer André Westhoff RP Online.

Lidl lenkt ein

Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen sieht den Fall indes ähnlich wie Wolfgang E. und kritisiert gegenüber RP insbesondere die Androhung der Mahngebühren: "Ich halte diese Androhung für rechtswidrig und im Zusammenhang mit der Androhung der Zahlung erhöhter Kosten auch für Nötigung",

Um weitere Zahlungen zu vermeiden, beglich Wolfgang E. den Strafzettel, reichte jedoch Beschwerde bei Safe Place sowie Lidl ein. Der Supermarkt lenkte schließlich ein und teilte dem Kunden mit, den Betrag erstatten zu wollen. Wolfgang E. bestätigte RP, einen Lidl-Einkaufsgutschein über 25 Euro erhalten zu haben. Eine Rückerstattung des Betrags sei nicht möglich, wie Lidl ihm mitgeteilt hätte - diese könnte nur über den Dienstleister erfolgen.

Wolfgang E. rät anderen Lidl-Kunden nun, sich stets exakt an die Höchstparkdauer zu halten - und im Zweifelsfall Lidl um Kulanz zu bitten.

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