"Haltungsform"-Kennzeichnung für Fleisch: Was hinter den Stufen 1 bis 4 steckt

Immer mehr Verbraucher wollen bei ihren Lebensmitteln genauer Bescheid wissen. Zum Beispiel beim Fleisch: Woher kommt es? Wie wurden die Tiere gehalten? Dabei hilft seit 2019 die “Haltungsform“-Kennzeichnung der Initiative Tierwohl und darüberhinaus das "Tierwohl"-Siegel.

Fleisch gibt es auch an der Frischetheke mit Tierwohl-Siegel. (Bild: Reuters)
Fleisch gibt es auch an der Frischetheke mit “Tierwohl“-Siegel. (Bild: Reuters)

Bewusster einkaufen ist nicht immer einfach. Zu unübersichtlich ist der Dschungel der abgepackten Waren im Supermarkt und für das Kleingedruckte auf der Verpackung fehlt den meisten oft die Zeit. Vor allem beim Fleisch sind die Käufer oft in einer Zwickmühle: Biofleisch ist zu teuer, gleichzeitig will man aber trotzdem ein gutes Gewissen beim Kauf haben. Das “Tierwohl“-Siegel und die “Haltungsform“-Kennzeichnung sollen diesen Konflikt lösen – indem sie den Verbrauchern eine einfache Orientierung an die Hand geben. Aber was sagen die beiden Siegel genau aus?

Die “Haltungsform“-Kennzeichnung: Vier Stufen für die Kaufentscheidung

Das “Haltungsform“-Siegel wurde im Jahr 2019 eingeführt und ist in der Mehrheit der Supermärkte und Discounter verfügbar. Hinter der Kennzeichnung steht die Initiative Tierwohl, die verschiedene Partner aus Landwirtschaft, Lebensmittelhandel und Fleischwirtschaft hinter sich vereint.

Mit der übersichtlichen und auffälligen Kennzeichnung auf den Verpackungen können Käufer auf einen Blick sehen, wie das Tier gehalten wurde, dessen Fleisch auf dem Teller landen soll. Die “Haltungsform“-Kennzeichnung unterscheidet dabei vier verschiedene Stufen nach Ziffern und Farben: Stallhaltung (Stufe 1), Stallhaltung plus (Stufe 2), Außenklima (Stufe 3) und Premium (Stufe 4).

Was bedeuten die Haltungsformen 1 bis 4?

Stufe 1: Stallhaltung

Die rote Stufe 1 bei der “Haltungsform“-Kennzeichnung sagt aus, dass die Betriebe, aus denen das Fleisch stammt, die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten. Das bedeutet etwa eine verpflichtende Zulassung im QS-System, das unter anderem die Futtermittel regelt. Stallhaltung heißt, dass im Schweinemastbetrieb beispielsweise mindesten 0,75 Quadratmeter pro Tier vorherrschen sollten, die Tiere eine bewegliche Kette und veränderbares Beschäftigungsmaterial haben müssen. Bei Rindern sollte es etwa möglichst Laufstallhaltung oder aber Anbindehaltung sein.

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Stufe 2: Stallhaltung plus

Hellblau bedeutet bei der “Haltungsform“-Kennzeichnung Stallhaltung plus. Das heißt, die Betriebe gehen etwas über die Mindestanforderungen hinaus. So haben die Schweine bei Stallhaltung plus mindestens 10 Prozent mehr Platz als bei der reinen Stallhaltung. Bei den Rindern gibt es bei der hellblauen Stufe keine Anbindehaltung sondern ausschließlich die Haltung im Laufstall.

Bild: Haltungsform.de
Bild: Haltungsform.de

Stufe 3: Außenklima

Die orange Stufe geht noch einen Schritt weiter und verspricht Fleisch aus Außenklima-Haltung. Hier haben die Schweine rund 40 Prozent mehr Platz im Stall als bei der Stallhaltung. Außerdem haben die Tiere Zugang zu Außenbereichen, die Rinder haben zusätzlich zum Laufstall einen offenen Laufhof.

Stufe 4: Premium

Grün ist bei der “Haltungsform“-Kennzeichnung die Premium-Stufe. In den meisten Fällen erfüllt das Fleisch von diesen Tieren auch die europäische Öko-Verordnung und trägt darüber hinaus ein Bio-Siegel. Aber auch Fleisch aus anderen Programmen kann mit der Stufe 4 gekennzeichnet werden, wenn es die Bedingungen erfüllt. Das sind etwa 100 Prozent mehr Platz für Schweine, Rinder und Hühner. Dazu ganzjährige Laufstallhaltung mit Weidegang oder Freilandhaltung. Keine Anbindung von Rindern und Schweinen sowie für letztere ständig verfügbares organisches Beschäftigungsmaterial.

Das “Tierwohl“-Siegel: Mehr Klarheit auf einen Blick

Neben der “Haltungsform“-Kennzeichnung vergibt die Initiative Tierwohl für noch mehr Klarheit beim Einkauf auch das orange “Tierwohl“-Siegel.

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Das Siegel steht für bessere Bedingungen, die mindestens der Stufe 2 der “Haltungsform“-Kennzeichnung entsprechen. Es wurde erstmals im Jahr 2018 beim Geflügelfleisch eingeführt. Mittlerweile kann auch Schweinefleisch zertifiziert werden. Betriebe, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen wollen, müssen bestimmte Tierwohlkriterien umsetzen, die alle über den gesetzlichen Standards liegen. Dazu zählen etwa ein Tränkwasser- und Stallklimacheck, ein Mindestmaß an Tageslicht sowie ein Antibiotikamonitoring für die Tiere.

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