Trauern in Corona-Zeiten: Der letzte Weg ist oft einsam

Wie hier im italienischen Serate sind bei Beerdigungen nun nur noch die allerengsten Verwandten erlaubt. Vielen Menschen bleibt es verwehrt, sich von ihren Liebsten zu verabschieden. (Bild: REUTERS/Flavio Lo Scalzo)
Wie hier im italienischen Serate sind bei Beerdigungen nun nur noch die allerengsten Verwandten erlaubt. Vielen Menschen bleibt es verwehrt, sich von ihren Liebsten zu verabschieden. (Bild: REUTERS/Flavio Lo Scalzo)

Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat Auswirkungen in allen Lebensbereichen. Selbst für Beerdigungen und Trauerfeiern gelten strenge Auflagen, so wird der letzte Weg oft ziemlich einsam.

Vor allem aus Italien, wo es inzwischen fast 11.000 Corona-Tote gibt, sieht man immer mehr Bilder von einsamen Beerdigungen. Oft stehen nur ein Pfarrer und eine Hand voll Menschen am Grab des Verstorbenen. Viele konnten sich nicht einmal mehr auf den abgeriegelten Intensivstationen von ihren Angehörigen verabschieden. Und bei der Bestattung gelten strenge Auflagen, das gilt mittlerweile auch hier in Deutschland.

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Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. hat auf seiner Seite Regeln und Informationen zu Bestattungen und Trauerfeiern in der Corona-Zeit zusammengestellt. Die Einschränkungen sind immens, auch für Trauernde gilt ein hohes Infektionsrisiko bei Gruppenversammlungen. Und so sieht das Gesetz momentan vor, dass nur noch die engsten Familienmitglieder zur Beerdigung kommen dürfen. Diese muss unter freiem Himmel stattfinden, denn das Verbot von Gottesdiensten gilt auch hier. Jegliche Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen sind momentan untersagt.

Alle Anwesenden müssen sich in Listen eintragen, damit im Falle einer Infektion schnell alle Kontaktpersonen gefunden werden können. Aber es wird auch berichtet von Trauernden, die abgewiesen wurden, weil sie nicht zum Familienkreis gehörten und nicht auf der Liste standen. Beide Bestattungsarten (Erd- und Feuerbestattung) sind weiterhin erlaubt.

Eigene Empfehlungen des Bundesverbandes sind, die Trauerfeiern auf maximal zehn Personen zu begrenzen und auf jeden Körperkontakt auch beim Kondolieren komplett zu verzichten. Doch der Verband weist auch auf die Relevanz von Beerdigungen hin: “Abschied und Trauer ist aber gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig.” Deshalb könne man auch in kleineren Gruppen zeitversetzte Gedenkfeiern für die engste Familie ansetzen oder sogar eine Online-Übertragung der Zeremonie organisieren, wenn die technischen Bedingungen vor Ort da seien, heißt es auf der Seite.

Es fehlt eine einheitliche Regelung

Noch gibt es teil sehr unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Der Verband versucht, von den zuständigen Ministerien möglichst bald eine eindeutige und einheitliche Vorgabe zu bekommen. Viele Bestatter sind unsicher, was genau erlaubt ist, auch die Abwicklung der offiziellen Vorgänge ist inzwischen oft schwierig geworden, da Standesämter und Ansprechpersonen nicht reagieren. Auch würden sich viele Bestatter neben einer einheitlichen Regelung wünschen, dass ihr Berufsstand auch als systemrelevant eingestuft wird, ähnlich wie Ärzte und Krankenpfleger.

Trauer in Italien: Das Land gedenkt der Corona-Toten

Vieles ist nicht mehr wie gewohnt. Blumenläden und Gärtnereien haben meist geschlossen, so dass oft nur ein Kranz auf das Grab gelegt werden kann. Auch die Beschränkung der Trauergäste sorgt in vielen Familien für Diskussionen oder sogar Streit. Wer soll dabei sein, wer darf sich nicht verabschieden? Soll man doch eine Einäscherung vornehmen und die Bestattung auf unbestimmte Zeit verschieben, bis die strengen Auflagen nicht mehr gelten? Bis zu sechs Wochen lässt sich eine Urnenbestattung in den meisten Bundesländern verschieben, ob es eventuell Lockerungen dieser Regel geben wird, ist bisher nicht bekannt. Zusätzliche Kosten für eine nachgeholte Feier müssen die Hinterbliebenen aber wohl nicht befürchten.

Besonders hart ist es, wenn der Verstorbene an Covid-19 erkrankt war. Dann gelten noch einmal strengere Auflagen für die Beerdigung. Der Leichnam gilt weiterhin als infektiös, muss in hygienische Tücher gewickelt werden und danach in einer luftdichten Folie eingeschlossen werden. Der Sarg wird unmittelbar geschlossen und von außen desinfiziert. Die Angehörigen haben keine Gelegenheit mehr, ihren Liebsten noch einmal zu sehen und sich zu verabschieden. Dabei ist besonders dieser Schritt für die Trauerarbeit besonders wichtig, sagen Experten. Der letzte Abschied lässt sich auch bei einer verschobenen Trauerfeier nicht mehr nachholen.

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