Nach Unfall auf Kölner Militärring: Ampel war offenbar erst nach Unfall defekt

Die Ampelanlage wurde vor neun Jahren erneuert.

Nach dem schweren Unfall, bei dem am Montagmorgen ein Motorradfahrer auf der Militärringstraße in Longerich lebensgefährlich verletzt wurde, sucht die Polizei nun nach der Ursache. Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft ermittle diese noch nicht, obwohl dies tags zuvor gemeldet worden war. Möglicherweise führte eine defekte Ampelschaltung dazu, dass der 52-Jährige an der Anschlussstelle Longerich der Autobahn 57 mit einem Auto zusammenstieß. Die Ampel wird vom Landesbetrieb Straßen NRW betrieben. An der Ausfahrt hatte der Motorradfahrer auf einem Linksabbiegerstreifen in Richtung Ossendorf an der roten Ampel gehalten. Als sie auf Grün umschaltete, stieß er mit dem BMW eines 33-Jährigen zusammen, der aus Ossendorf in Richtung Longerich unterwegs war. Nach Polizei-Angaben war während der Unfallaufnahme die Ampel, auf die der BMW zugefahren war, mehrfach ausgefallen, ohne dabei auf gelbes Blinklicht umzuschalten. Laut Bernd Löchter von Straßen NRW sei dem Landesbetrieb keine Auffälligkeit der Anlage bekannt. Auch sei die Ampel keineswegs alt – vor neun Jahren wurde dort ein neues Steuergerät eingebaut und auf LED-Technik umgestellt. Generell sei das Alter aber nicht wesentlich für die Funktion von Ampeln. „Entweder sie funktionieren – oder nicht“, sagt Löchter. Schwierige Haftungsfrage Laut Susanne Rosenstein vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat die Ampel zum Zeitpunkt des Unfalls einwandfrei funktioniert. „Die Signalbaufirma hat den Mitschrieb des Signalplans ausgewertet. Danach sind bis 6.25 Uhr alle Schaltungen einwandfrei erfolgt.“ Erst zu diesem Zeitpunkt sei eine Störung protokolliert. Die Ampel sei kurzfristig ausgefallen. Das System sei selbsttätig wieder hochgefahren.“ Der Landesbetrieb Straßen NRW betreibt 95 Ampelanlagen auf Kölner Stadtgebiet, die Stadt 975. Wer haften muss, wenn eine kaputte Ampel bei einem Unfall im Spiel ist, ist nicht einfach zu sagen. Nach Auskunft der Kölner Kanzlei Bender, Charl & Kollegen, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, muss zunächst ausgeschlossen werden, dass niemand anderes erkennen konnte, dass die Ampel ausgefallen ist. Zudem regeln auch noch Schilder den Verkehr, wenn eine Signalanlage ausfällt. Wenn zweifelsfrei geklärt werden kann, dass ein technischer Defekt die Ursache für einen Unfall ist, muss der Betreiber haften....Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta