Urteil: Berlin erfolgreich mit Klage um Grundstücke in Mitte

Die Grundstücke befinden sich an der Glinkastraße, umrandet von der Behrenstraße und Unter den Linden.

Mitte. Durch ein Urteil am Freitag hat das Landgericht Berlin einer Klage des Landes stattgegeben, mit der die grundbuchrechtlichen Vorraussetzungen geschaffen werden, um Auflassungsvormerkungen zu löschen. Sie waren vor 17 Jahren zugunsten einer damaligen Käuferin von Grundstücken des Landes eingetragen worden und behinderten jetzt, dass das Land die Grundstücke weiterverkaufen kann.

Im Jahr 2000 hatte das Land Berlin mehrere Grundstücke nahe der Komischen Oper verkauft. Es handelte sich um Grundstücke an der Glinkastraße, umrandet von der Behrenstraße und Unter den Linden (angrenzend an die Komische Oper), sowie um das anschließende Gelände, auf dem das Funktionsgebäude der Komischen Oper steht. Die Käuferin war eine GmbH & Co. KG, die die Grundstücke bebauen wollte.

Entgegen des Vertrages übertrugen Käufer Anteile ihrer Gesellschaft an Dritte

2003, 2004 und 2008 wurden jedoch Anteile der Gesellschaft an fremde Dritte übertragen. Das Land Berlin hatte sich aber im Kaufvertrag das Recht vorbehalten, aus dem Kauf zurückzutreten, sollten Gesellschaftsanteile der Käuferin mehrheitlich an fremde Dritte übertragen werden, ohne dass das Land zustimmt. Hinzu kam, dass die Käuferin die Grundstücke nun anders bebauen wollte und um den Abschluss eines neuen Kaufvertrages bat.

2014 erklärte das Land Berlin nach mehreren Verhandlungen seinen Rücktritt aus den Kaufverträgen. Es wollte die Grundstücke weiterverkaufen können. Da jedoch im Vorfeld sogenannte Auflassungsvormerkungen vereinbart wurden, ...

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