Urteil: Schauspielerin angegriffen: Messerstecher muss in Psychatrie

Schauspielerin Anne Kulbatzki

Acht Monate nach einer Messerattacke auf die Schauspielerin Anne Kulbatzki vor dem Deutschen Theater in Berlin hat das Landgericht die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 29-Jährige sei wegen einer erheblichen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen, begründeten die Richter am Montag. Der Beschuldigte hatte im Prozess wegen versuchten Mordes erklärt, er habe versucht, die Künstlerin zu töten. Er sei von der Frau "besessen" gewesen. Die 29-Jährige erlitt mehrere Schnittwunden.

Der Beschuldigte hatte der Schauspielerin nach den Ermittlungen bereits längere Zeit vor dem Messerangriff nachgestellt. Er hatte Kulbatzki 2007 beim Studium in seiner norwegischen Heimat kennengelernt. Er folgte ihr später nach Berlin.

Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Im Oktober 2016 habe er die junge Frau in Tötungsabsicht und heimtückisch angegriffen, hieß es im Urteil. Die Schauspielerin habe um Hilfe gerufen und sich gewehrt. Ein Zeuge habe den Angreifer schließlich wegziehen können. Die Wunden der Frau seien im Krankenhaus behandelt worden.

Ohne eine Behandlung gehe von dem Täter die Gefahr erneuter schwerer Straftaten aus, begründeten die Richter die Unterbringung im sogenannten Maßregelvollzug. Der 29-Jährige leide bereits seit Jahren an einer psychiatrischen Erkrankung. Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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