Verfassungsgerichtshof : Mindestabstand wegen Corona: Bußgelder teilweise gekippt

Berlin. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Bestimmungen teilweise außer Kraft gesetzt. Betroffen ist das Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Diese Formulierungen seien zu unbestimmt, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des höchsten Berliner Gerichts (VerfGH 81 A/20 vom 20. Mai). Bürger könnten so nicht klar erkennen, welche Handlung oder Unterlassung bußgeldbewehrt sei. Dies könne gerade rechtstreue Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Die komplette Urteilsbegründung des Berliner Verfassungsgerichtshof zum Corona-Bußgeldkatalog können Sie hier lesen.

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