Vergewaltigung im Kölner Hansapark: Zeugin dachte, sie sei „im falschen Film“

Die Stadtgestalter müssen den Platz wieder attraktiver machen.

Als Gina S. (62, alle Namen geändert) morgens gegen sechs Uhr an einem Septembersamstag im vergangenen Jahr ihren Hund im Hansapark ausführt, sieht sie eine junge Frau, die an einer Mauer hockt, und im Begriff ist, den Gürtel an ihrer Hose zu schließen. "Die ganze Situation war sehr merkwürdig" Sie hört ein leises Schluchzen, kommt näher und fragt, was geschehen ist: „Sie können mir nicht helfen. Mir glaubt sowieso keiner“, antwortet die junge Frau, und das Schluchzen geht in ein lautes Weinen über. Die verdutzte Rentnerin will die Polizei rufen, doch die 25-Jährige wehrt energisch ab: „Ich dachte, ich bin im falschen Film. Die ganze Situation war sehr merkwürdig“, erinnerte sich Gina S. am Donnerstag im Zeugenstand des Landgerichts an das Geschehen. Zwei Männer, 22 und 20 Jahre alt, sollen die junge Frau damals am Hansaplatz überfallen, ausgeraubt und vergewaltigt haben. Sie haben bisher im Prozess geschwiegen, über ihre Verteidiger ließen sie allerdings inzwischen erklären, dass es sich bei dem Geschlechtsverkehr um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt haben soll. Erinnerungslücken beim Opfer Auf die Frage, ob sie vergewaltigt worden sei, habe die junge Frau mit „Nein“ geantwortet, vielmehr von einem Überfall gesprochen, sagte die Rentnerin im Prozess weiter aus. Zuvor seien ihr die beiden Angeklagten entgegengekommen: „Sie schlenderten seelenruhig aus dem Park und echauffierten sich darüber, dass der eine seine weiße Jeans schmutzig gemacht habe.“ Dass die beiden Männer möglicherweise etwas mit dem Zustand der jungen Frau zu tun haben könnten, diesen Schluss habe sie damals nicht gezogen: „Ich habe die beiden nicht damit in Verbindung gebracht.“ 45 Minuten blieb Gina S. bei dem Opfer, das beim Durchsuchen der Handtasche den Diebstahl seines Handys feststellte. „Wenn mein Handy weg ist, dann mache ich eine Anzeige“, hatte das Opfer daraufhin gesagt und sich von der Rentnerin zur Bahn bringen lassen. Am nächsten Morgen telefonierten die beiden noch einmal miteinander, und die Rentnerin stellte bei der jungen Frau „Erinnerungslücken“ fest: „Sie konnte sich nicht mehr erinnern, wo ich sie gefunden hatte.“ Freund des Opfers im Zeugenstand Wenig Erhellendes trug auch der Freund der Schülerin im Zeugenstand zur Aufklärung bei. Er hatte sich mit ihr in jener Nacht gestritten, man telefonierte wohl mehrfach miteinander und ging getrennt voneinander aus. Am nächsten Morgen will der 22 Jahre alte Schüler von der Vergewaltigung seiner Freundin im Internet erfahren haben. Als er sie darauf ansprach, hatte sie ihm zunächst von Erinnerungslücken berichtet, später dann erklärte sie ihm, vergewaltigt worden zu sein. Als der Schüler von der Verteidigungsstrategie des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs hörte, wendete er sich direkt an die Angeklagten: „Nichts für ungut, Jungs. Aber guckt Euch an und dann mich. Glaubt ihr im Ernst, sie würde mit Euch freiwillig mitgehen?“...Lesen Sie den ganzen Artikel bei ksta